Oberstes indisches Gericht bestätigt Todesstrafe für Kinderschänder

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Auf Vergewaltiger und Mörder einer Zehnjährigen wartet nun der Galgen

In Indien sind Vergewaltigungen von kleinen Mädchen leider nichts Besonderes. Aber dieser Fall sorgte 2010 dennoch für großes Aufsehen. Zusammen mit einem gleichaltrigen Komplizen lockte der damals 23-jährige R. Manoharan einen siebenjährigen Buben und dessen zehnjährige Schwester mit dem Vorwand in sein Auto, sie zu Schule zu fahren. Tatsächlich wollte Manoharan die Kinder entführen und von den Eltern, die er kannte, Lösegeld erpressen.

Aber anscheinend bekamen die Täter kalte Füße und beschlossen, die Kinder loszuwerden. Aber nicht, ohne vorher die Zehnjährige zu vergewaltigen. Anschließend gaben sie den Kindern vergiftete Milch, jedoch starben die Geschwister nicht daran. Daraufhin fesselten sie die Kinder und warfen sie in einen Kanal, wo die Opfer schließlich ertranken. Die Täter konnten rasch gefasst werden, und Manoharans Komplize wurde, als er von der Polizei zum Tatort zurückgebracht wurde, bei einem Fluchtversuch erschossen.

2012 wurde der Kinderschänder und-mörder zum Tod durch den Strang verurteilt und berief gegen das Urteil. Doch nun bestätigte ein Drei-Richter-Senat des Obersten Gerichts Indiens mit 2:1 Stimmen die Todesstrafe. Dass  Manoharan bis zur Tat unbescholten war, spielte für die Richter übrigens keine Rolle, weil die Schwere des verübten Verbrechens überwog. So heißt es in der Urteilsbegründung, „wir sind nicht geneigt, wegen des Fehlens von Vorstrafen einen Spielraum zu lassen, wenn man bedenkt, dass dieses Verbrechen nicht nur eine Straftat war, sondern mehrere Straftaten über mehrere Stunden umfasste.“

In Indien werden Todesurteile äußerst selten vollstreckt. Das letzte Mal landete 2004 der Mörder und Vergewaltiger einer 14-Jährigen am Galgen.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Mosamiazaz at English Wikipedia Lizenz: ]

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