Während die Einheitspresse – rechtzeitig knapp vor der Landtagswahl in der Steiermark – nach Hervorzaubern eines fast 15 Jahre alten „Liederlichen Liederbuches“, das die pennale Verbindung des FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger als Gastgeschenk erhalten hat, diesen als quasi schon eingekerkert darzustellen versucht, sieht die Realität deutlich anders aus.
Das Liederbuch ist bekanntermaßen kein NS-Liederbuch (wie es das seit dem Ibiza-Video gekränkte nunmehrige Anti-FPÖ-Blatt „Kronen Zeitung“ behauptet), sondern eine Sammlung kurioser und weniger kurioser Lieder mit einem unbestreitbaren Hang zu einer Derbheit, die nicht jedermanns Geschmack treffen dürfte.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Leoben gibt es derzeit gegen den FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger kein Ermittlungsverfahren, und daher wird der FPÖ-Abgeordnete auch nicht als Beschuldigter geführt. Es gibt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leoben gegen Unbekannt und das rechtliche Ersuchen der Staatsanwaltschaft Leoben an den Nationalrat, die (volkstümlich gesagt) Immunität des Abgeordneten Zanger aufzuheben, um diesen beispielsweise überhaupt erst zu seinen Aussagen in den Medien befragen zu können.
In einer parlamentarischen Anfrage möchte der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nun vom Innen- bzw. Justizminister wissen, ob auch der steirische ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer einvernommen wird, zumal dieser Mitglied in Verbindungen des katholischen Österreichischen Cartellverbandes (ÖCV) und des Mittelschülerkartellverbandes (MKV) ist, in deren Reihen das katholische Liederbuch „Gaudeamus“ verwenden wird, das zwei von den Einheitsmedien beanstandete Lieder ohne weitere Erläuterung enthalten solle. Die Staatsanwaltschaft Leoben führt auch kein Ermittlungsverfahren gegen ÖVP-LH Schützenhöfer, den ÖCV oder den MKV.
[Autor: G. Schneeweiß-Arnoldstein. Bild: Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen Lizenz: –]