Grasser beklagt Justiz-Verfolgung
Zwei Jahre dauert das BUWOG-Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser nun an. Über hundert Prozesstage und – man höre und staune – 2,5 Millionen Euro Prozesskosten bis dato. Das allerdings ist längst nicht alles. Weiters der jahrelange Gewinnentgang – schließlich kann Grasser während des Verfahrens keiner Arbeit nachgehen. Auch die Vorkosten dürften sich in Millionenhöhe bewegen, wird Grasser doch schon über ein Jahrzehnt von der Justiz verfolgt.
Bis jetzt allerdings ist der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer „smoking gun“, eines verfahrensentscheidenden belastenden Beweises, nicht gelungen. Wobei in diesem Verfahren de facto eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Staatsanwaltschaft eingetreten ist: Es wirkt ja geradezu, als müsse sich Grasser freibeweisen.
Selbst wenn Grasser schuldig wäre, so hätte er im Grund durch diese elendslange Verfolgung und durch den Verlust von zig Millionen Euro hoch genug bezahlt. Meint auch Sektionschef Pilnacek, der unlängst allgemein sagte: „Es kann und darf nicht sein, dass die Dauer des Verfahrens sozusagen die Strafe ersetzt.“
Stellt sich allerdings auch noch heraus, dass er unschuldig ist, so wäre der Prozess ein Skandal. Zehn Jahre behördliche Verfolgung. Eine Indizien-Anklage, die weder Hand noch Fuß hat, schließlich gibt’s bis jetzt keinen entscheidenden Beweis für Grassers Schuld. Kosten in Millionenhöhe. Beruflicher Ruin, ist doch der Name mittlerweile aufs Äußerste beschädigt. Zudem stellt sich die Frage, ob die Prozesse so lange dauern würden, wenn Grasser ein Linker wäre.
[Autor: A.L. Bild: www.wikipedia.org/ Lizenz: CC-BY 4.0]