Der ehemalige Pilz-Mandatar Alfred J. Noll erhebt einen schweren Vorwurf
In der Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ vom 25. März macht sich der Redakteur und Linksaußen-Katholik Burkhard Bischof Sorgen um eine „Autokratische Versuchung“ (so der Titel seines Beitrages) in Ungarn. Bischof unterstellt Premierminister Viktor Orbán diktatorische Machtgelüste, weil der im Zusammenhang mit dem bekannten Virus „die Notlage definiert und bestimmt, wann diese wieder vorbei ist“. Orbán regiere per Dekret an der Legislative vorbei. Bischof packt dazu die Antifa-Allzweckwaffe aus, nämlich die Nazikeule, und textet: „Ermächtigungsgesetz“. Sine ira et studio ist festzuhalten: Orbán erhält dieselben Befugnisse wie hierzulande der Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Im Gegensatz zum „Presse“-Mann Bischof ist eher zu befürchten, dass der Grüne Anschober übers Ziel hinausschießt. In der heutigen „Standard“-Ausgabe gibt der Advokat Alfred J. Noll eine Kostprobe von Anschobers Treiben und schreibt:
„Mit Paragraf 1 der ‚Verordnung des Gesundheitsministers gemäß § 2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetzes‘ wird ausgesprochen: ‚Zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten‘.“
Nanu, denkt man sich da. Ist der Inhalt der obigen Verordnung durch das Gesetz gedeckt? Noll weiter: „Werfen wir also einen Blick auf den in der Verordnung angeführten Paragrafen 2 Ziffer 1 Covid-19-Maßnahmengesetz. Was lesen wir dort? „Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist“.
Betreten von bestimmten Orten … Und Anschober verordnet nun keck, das Betreten aller öffentlichen Orte sei verboten! Der Anwalt und seinerzeitige Abgeordnete der Liste Pilz formuliert weiter: „Man muss nicht juristisch gebildet sein, um die offenkundige Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Verordnungsermächtigung und dem Verordnungstext zu erkennen: Im Gesetz steht, es dürfe das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden – unser Gesundheitsminister verbietet uns aber das Betreten aller (!) öffentlichen Orte. Damit wird die gesetzliche Verordnungsermächtigung jedenfalls überschritten … Die vom Gesundheitsminister verordnete Ausgangsbeschränkung, die bis 14. April verlängert wurde, ist also eklatant gesetzwidrig.“
Große Frage: Wer erliegt da der Bischof’schen autokratischen Versuchung? Viktor Orbán oder Rudolf Anschober? Es scheinen jene richtig zu liegen, die auf Letzteren tippen.
[Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Michał Beim Lizenz: CC BY-SA 4.0]