Zensur: YouTube löscht Rede von FPÖ-Klubobmann Kickl
Wie gefährlich die Monopolstellung US-amerikanischer Konzerne für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, zeigt folgender Fall. Der Online-Gigant Google hat auf seiner Videoplattform YouTube die am 13. Jänner im Parlament gehaltene Rede von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl entfernt. Diese war – wie sämtliche Reden freiheitlicher Nationalratsabgeordneter und Bundesräte – im Kanal „Österreich zuerst“ veröffentlicht worden. Zudem wurde dieser für eine Woche für das Veröffentlichen von Videos gesperrt. Als fadenscheinige Begründung für diesen Akt der Zensur wird übrigens ein Verstoß gegen die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“ angegeben
Scharfe Kritik an Google übt die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst: „Die Richtlinie ist an sich bereits ein unglaublicher Akt der Zensur, denn sie erklärt die ‚medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden‘ zur alleine gültigen Wahrheit, an der offenbar keinerlei Kritik geduldet wird. Völlig ungeheuerlich ist es, dass sich ein amerikanischer Medienkonzern dazu aufschwingt, die Verbreitung parlamentarischer Reden zu verbieten. Dies stellt eine massive Einmischung in die österreichische Politik dar und ist nicht hinzunehmen.“
Fürst, die auch Klubobmann-Stellvertreterin ist, weist auch darauf hin, dass nach den wiederholten Löschungen von Parlamentsreden sowie kritischen und nicht regierungskonformen Diskussionsbeiträgen renommierter Wissenschafter klar sei, dass es ein fataler Fehler der schwarz-grünen Regierung war, die Verantwortung über die Löschung von sogenannten „Fake News“ oder „Hass im Netz“ in die Hände dieser Konzerne zu legen und sie durch die Androhung hoher Geldstrafen zu noch mehr Löschungen anzustacheln.
Um die Meinungsfreiheit, haben die Freiheitlichen deshalb im Verfassungsausschuss des Nationalrates ein Bundesgesetz zum Schutz vor mittelbarer Zensur beantragt. Kern dieses Gesetzes ist, dass die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von geäußerten Inhalten und Meinungen ausschließlich den Gerichten obliegt. Damit soll verhindert werden, dass Social-Media-Konzerne Inhalte löschen, die nicht gegen nationales Recht verstoßen.
[Autor: B.T. Bild: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Lizenz: -]