Ex-Präsident Nicolas Sarkozy zu drei Jahren Haft verurteilt

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Sarkozy wurde wegen Korruption und unerlaubter Einflussnahme für schuldig befunden. Das ehemalige Staatsoberhaupt kann noch Berufung einlegen.

„Nicolas Sarkozy hat seinen Status als ehemaliger Präsident der Republik ausgenutzt. Die Vergehen haben das Vertrauen der Öffentlichkeit ernsthaft beschädigt, indem sie die Vorstellung erweckten, dass die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs Gegenstand privater Absprachen sein können.“, sagte das Pariser Strafgericht am Montag.

Im Jahr 2014 wurde der ehemalige Präsident verdächtigt, einen Richter am Kassationsgericht, Gilbert Azibert, geschmiert zu haben. Angeblich sei es das Ziel Sarkozys gewesen, vertrauliche Informationen über ihn zu erhalten. Wie man ihm ebenfalls vorwirft, habe er versucht die Beschlagnahme seiner Präsidentenagenden für ungültig erklären zu lassen, nachdem er eine Entlassung im Fall Bettencourt erreicht hatte. Azibert, soll sich nicht direkt in diese Angelegenheit eingemischt haben, dafür aber hatte er seine Kontakte spielen lassen. Revanchieren wollte sich Sarkozy, mit einer prestigeträchtigen Position in Monaco.

Die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft (PNF) gelangte zu dem Schluss, dass zwischen den drei Angeklagten ein „Korruptionspakt“ geschlossen worden sei. Insgesamt ist Sarkozy dann wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP aus dem Pariser Justizpalast berichtete.

Während des dreiwöchigen „Abhör“-Prozesses, der Ende November und Anfang Dezember stattfand, hatten die Anwälte der drei Angeklagten (Nicolas Sarkozy, sein damaliger Rechtsvertreter Thierry Herzog und Gilbert Azibert), die „Fantasien“ angeprangert, die man ihnen vorgeworfen hatte. Außerdem verurteilten sie den „Vorsatzprozess“, der auf „illegalen“ Abhörmaßnahmen beruhe, und plädierten angesichts einer „Wüste von Beweisen“ für die Freilassung. Am auffälligsten sei es, dass Nicolas Sarkozy vor dem Kassationsgerichtshof keinen Erfolg hatte und auch Gilbert Azibert nicht die erhoffte Beförderung erhielt, erklärten die Rechtsvertreter der drei Angeklagten.

Das Gericht befand auch Herzog der Bestechung und Verletzung des Berufsgeheimnisses für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung, mit fünf Jahren Berufsausübungsverbot. Gilbert Azibert wurde der passiven Bestechung und der Verletzung des Berufsgeheimnisses für schuldig befunden. Auch er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, zwei davon auf Bewährung.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/European People’s Party Lizenz: CC BY 2.0]

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