Abgelehnter Asylwerber war bereits zuvor mehrmals straffällig geworden
Am Landesgericht St. Pölten wurde heute ein 21-jähriger Afghane wegen Brandstiftung und anderer Delikte (schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verleumdung) zu einer nicht rechtskräftigen Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Im August 2019 hatte er zusammen mit drei nicht ausgeforschten Komplizen einen Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich verübt, weil die Freiheitliche Partei „gegen Flüchtlinge ist“.
Bei dem Afghanen handelt als sich im einen abgelehnten Asylwerber. Und er ist, worauf Udo Landbauer, der Obmann der niederösterreichischen Freiheitlichen hinweist, kein unbeschriebenes Blatt: „Er wurde bereits mehrmals aufgrund wiederholter Drogendelikte und Verstößen gegen die Bewährungsauflagen verurteilt. Auf diese Art der Kulturbereicherung können wir gerne verzichten.“
Für Landbauer ist der gezielte Brandanschlag ein Ausdruck politischen Hasses, roher Gewalt und das Ergebnis einer völlig verfehlten Willkommenspolitik. Und wer angeblich Schutz sucht und in Österreicher gewalttätig wird, habe jedes Recht auf Schutz verwirkt. Zudem fordert der FPÖ-Politiker, dass die Kulturbereicherung vom Hindukusch seine Strafe in seinem Heimatland verbüßt: „Anstatt auf Steuerzahlerkosten im Luxushäfen zu logieren, ist die Inhaftierung in Afghanistan wohl eher das probate Mittel für den Gewalttäter.“
[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/AleXXw/Alexander Wagner Lizenz: CC BY-SA 3.0 AT]