Die Diskussion zu dem Ibiza-Video nimmt mittlerweile einen anderen Verlauf
In Hamburg und München haben, wie der Standard berichtet, namentlich nicht genannte Privatpersonen nun Anzeige gegen jene beiden bundesdeutschen Medien eingebracht, die Ausschnitte des „Ibiza Videos“ veröffentlicht haben. Die Staatsanwaltschaften in Hamburg und München haben nun zu prüfen, inwieweit die Veröffentlichung des Videos geeignet war „dem Ansehen der abgebildeten Personen erheblich zu schaden“ und ob damit „höchstpersönliche Bildaufnahmen einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden“.
Dass beides zutreffend ist und die angesprochenen Medien dadurch gesetzliche Vorschriften übertreten haben, wird wohl kaum zu bestreiten sein. Es gibt dazu allerdings eine Einschränkung: Wenn „damit überwiegende berechtigte Interessen, insbesondere zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens wahrgenommen wurden“ dann ist das Vorgehen straffrei.
Nicht angezeigt wurde in diesem Zusammenhang ein weiterer strafbarer Tatbestand, dessen sich die beiden Medien möglicherweise ausgesetzt haben: Die unzulässige Einflussnahme auf eine Wahl im Ausland. Immerhin existiert das Video ja bereits seit fast zwei Jahren und wurde erst jetzt mitten im Wahlkampf zur EU-Wahl eingesetzt.
[Autor: W.T. Bild: Logo „Der Spiegel“ und Logo „die Süddeutsche“ Lizenz: –]