Das BKA sagt laut der linksliberalen „Süddeutschen“ in seinem Abschlussbericht: „Tobias R. sei in erster Linie nicht (!) von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden“.
Die Ermittler des Bundeskriminalamtes erklärten, Tobias R. habe seine Opfer so ausgewählt, dass er so viel Aufmerksamkeit als möglich für seine Verschwörungstheorie bekommt. Und das funktioniert im Deutschland der Gegenwart, wenn man eine scheinbare fremdenfeindliche, rassistische Tat begeht.
Ein Beleg dafür ist etwa, dass die dem „Manifest“ enthaltenen ausländerfeindlichen Teile erst nachträglich hinzugefügt wurden. Sie fehlen noch in der ursprünglichen Version, die vier Monate vor den Morden beim Generalbundesanwalt eingegangen ist.
Trotzdem diente die angeblich rassistische Tat eines kranken Verrückten, um in nie da gewesener Art und Weise seitens der Systemmedien und den etablierten Parteien gegen die AfD und gegen rechte Andersdenkende im Allgemeinen zu hetzten und Hass zu schüren. So warnte sogar die Polizei vor möglichen Übergriffen auf Grund der Ereignisse auf Anhänger und Mitglieder der AfD durch Linksextremisten.
[Autor: H.W. Bild: Wikipedia/Lumpeseggl Lizenz: CC BY-SA 2.0]