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Österreich

Berechtigte Kritik für Kanzler Kurz „juristische Spitzfindigkeiten“

by admin2 7. April 2020
7. April 2020
Berechtigte Kritik für Kanzler Kurz „juristische Spitzfindigkeiten“

Coronavirus infiziert Bundesregierung anscheinend mit autoritärem Denken

In Sachen Coronakrise scheint Strategie der Bundesregierung zu sein, in Bezug auf Grundrechtseinschränkungen Versuchsballons steigen zu lassen um zu sehen, wie weit man gehen kann. Paradebeispiel dafür ist der sogenannte, mittlerweile wieder zurückgenommene „Oster-Erlass“ des grünen Sozialministers Rudolf Anschober. Dieser sah bekanntlich vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörden „größere Zusammenkünfte“ in geschlossenen Räumen – auch in Privaträumen – hätten untersagen können.

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka dachten wiederum laut über den flächendeckenden und verpflichtenden Einsatz von „Tracking Software“ zum Aufspüren von Corona-Infizierten nach. Auch daran gab es heftige Kritik, unter anderem von Verfassungsrechtlern.

Kurz hingegen scheint der Meinung zu sein, im Besitz der alleinigen und absoluten Wahrheit zu sein. Kritik von fachlicher Seite tut der ÖVP-Chef als „juristische Spitzfindigkeiten“ ab. So bezeichnete der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer Teile des Covid-19-Gesetzes als „klar verfassungswidrig“ und „unverhältnismäßig“.

Zudem sollte man in Zeiten der Krise nicht ein „Maximum an Verwirrung“ stiften, erklärte der ÖVP-Chef. Aber genau das macht die türkis-grüne Bundesregierung, wie der „Oster-Erlass“ Anschobers eindrucksvoll bestätigt. Und wie Bundeskanzler Kurz mit Kritik umgeht, wirft ein düsteres Bild auf die ÖVP-Führungsriege. Hier greift anscheinend immer mehr autoritäres Denken um sich. Dollfuß lässt grüßen.

[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/European People’s Party Lizenz: CC BY 2.0]

AnschoberCoronaCovidGrundrechteGrüneKritikKurzÖVPVerfassung
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