Es gibt auch ein Medienstrafrecht
Entgegen einer Meldung der Tageszeitung „Der Standard“ (Kurz‘ „Fehler“ im Morgenjournal) vom 7. Jänner ist Sebastian Kurz im Ö1-Morgenjournal keinerlei Fehlleistung vorzuwerfen. Kurz sagte, die Grüne Alma Zadič sei strafrechtlich verurteilt worden. Das lachsrote Tagblatt vermeldet noch etwas durchaus Merkwürdiges, nämlich: „Nach Beschwerden durch hochrangige Grüne folgte eine Entschuldigung auf Twitter.“ Nun, von einer Entschuldigung kann keine Rede sein. Kurz präzisierte bloß, Zadič sei erstinstanzlich medienrechtlich zu einer Entschädigung verurteilt worden.
Zuerst einmal: Zadič ist verurteilt worden. Und zwar zu einer Strafe, auch wenn der Terminus Entschädigung heißt. Das kann niemand bestreiten. Eine andere Sache ist, dass dieses erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig ist, da Zadič ein Rechtsmittel dagegen eingelegt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was ist also richtig: Ist die jetzige Justizministerin strafrechtlich oder medienrechtlich verurteilt worden? Die Analyse zeigt: Eines schließt das andere nicht aus. Das Medienrecht ist eine sogenannte Querschnittsmaterie, es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht. Die gegenständliche Verurteilung erfolgte nach § 6 Mediengesetz (Titel: Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung). § 6 gehört zum Medienstrafrecht.
Deswegen ist Alma Zadič in erster Instanz strafrechtlich verurteilt worden.
Es wäre es vorteilhaft, würde sich jemand, der bereits strafrechtlich verurteilt worden ist (wenn auch noch nicht rechtskräftig), nicht als Minister für das Justizwesen angeloben lassen. Da kommt so manchem der Spruch Der Bock als Gärtner in den Sinn.
Noch etwas Grundsätzliches: Alma Zadič stammt aus Bosnien. Geschichtsbewussten Zeitgenossen ist die Tapferkeit der bosnischen Regimenter im Rahmen der k. u. k. Armee während des Ersten Weltkriegs noch in guter Erinnerung. Trotzdem – und das gilt auch für Herrn Van der Bellen – würde es sich schicken, sich nicht allzu sehr in den Vordergrund zu drängen. Da wäre Zurückhaltung als kleiner Dank für die Verleihung der Staatsbürgerschaft angemessen.
[Autor: E.K.-L. Bild: www.wikipedia.org/SPÖ Presse und Kommunikation Lizenz: CC BY-SA 2.0]