Mutmaßlicher Mörder, ein „Flüchtling“ aus Syrien,wurde bereits 2018 einschlägig verurteilt
Am 4. Oktober hat ein 20-jähriger Syrer in der Dresdner Innenstadt mit einem Messer auf zwei Urlauber eingestochen. Dabei wurde ein 55-Jähriger aus Krefeld getötet und ein 53-Jähriger aus Köln schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter kam 2015 als „Flüchtling“ nach Deutschland und ist für die Behörden kein Unbekannter, da er straffällig geworden war. Vor allem aber fiel er als Islamist auf.
Nach Informationen des Senders MDR war der Syrer im November 2018 vom Oberlandesgericht Dresden „wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung verurteilt worden“. Konkret hatte der zuständige Senat des Oberlandesgerichts „auf Basis eines Expertengutachtens festgestellt, dass sich der damals noch minderjährige Syrer 2017 als IS-Anhänger sah und über ein Attentat nachdachte“.
Nach seiner Entlassung aus dem Jugendgefängnis wurde der Tatverdächtige, wie die „Freie Presse“ berichtet, vom Verfassungsschutz beobachtet, und zwar auch am Tag, an dem er den Mord und den Mordversuch verübte. Außerdem war dem Syrer 2019 aufgrund seiner Straftaten der Flüchtlingsstatus aberkannt wurden. In sein Heimatland zugebracht konnte die „Kulturbereicherung“ aus dem Orient aber nicht. Denn für Syrien gilt ein Abschiebestopp. Somit zeigt der Fall des 20-jährigen Islamisten, welche Ausmaße das Systemversagen in Bezug auf von Asyleinwanderern verübten Straftaten mittlerweile angenommen hat.
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