EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz ein
Die EU-Kommission mischt sich erneut in die inneren Angelegenheiten Ungarns ein. Konkret hat die Brüsseler Behörde ein Verfahren wegen des ungarischen NGO-Gesetzes eingeleitet. Dieses sieht unter anderen vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland von mehr als umgerechnet etwa 20.500 Euro erhalten, bei den Behörden registrieren lassen müssen. Das 2017 verabschiedete NGO-Gesetz richtet sich vor allem gegen die subversiven Tätigkeiten des Spekulanten George Soros.
Sollte die nationalkonservative Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán das NGO-Gesetz nicht ändern, drohen hohe Geldstrafen. Die aus Fidesz und KDNP gebildete Koalitionsregierung wurde übrigens bei der letzten Parlamentswahl 2018 mit einer Zweidrittelmehrheit ausgestattet, weshalb davon auszugehen ist, dass das von der EU-Kommission kritisierte NGO-Gesetz von einer klaren Mehrheit der Ungarn begrüßt wird.
Die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova erklärte, „die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen bezüglich der Finanzierung von NGOs stimmen nicht mit EU-Recht überein“. Außerdem ließ die von keinem einzigen Bürger gewählte EU-Kommissarin wissen, dass „zivilgesellschaftliche Organisationen ein wichtiger Teil unserer Demokratien seien“, weshalb „wir sie unterstützen müssen und nicht bekämpfen“.
NGOs und sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten in den meisten Fällen eine linke Agenda und versuchen, im außerparlamentarischen Raum ihre Ziele, die in vielen Fällen nicht mehrheitsfähig sind, zu verwirklichen. Dadurch kommt es in Wirklichkeit aber zu einer Schwächung der Demokratie, wenn von niemandem gewählte Akteure der „Zivilgesellschaft“ – wozu auch der Multimilliardär Soros zu zählen ist – immer einflussreicher werden. Man kann es auch so formulieren, dass die EU mit ihrem Vorgehen Soros Schützenhilfe leistet.
[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Niccolò Caranti Lizenz: CC BY-SA 4.0]