Kein Subsidiaritätsprinzip mehr, das lassen sich Schweden, Irland, Dänemark, Polen und Ungarn nicht gefallen. Warum also Österreich?
Die Einführung einer Europäischen Staatsanwalts ist einer der nächsten Schritte zu einem Europäischen Zentralstaat. Von nun an soll die Justiz ausgelagert werden. Die Strafverfolgung soll der EU obliegen, also einem Staatenbund der keine eigene Justiz, keine eigenen Einnahmen und keine eigenen Straftatbestände habe, warnte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan heute im Nationalrat. „Wir nehmen uns damit jegliche Einflussnahme und Kontrolle auf diese Staatsanwaltschaft.“
Stefan ortet einen Systembruch. Denn grundsätzlich ist die Strafverfolgung eine typisch staatliche Aufgabe. Interpellationsrecht, demokratische Kontrolle und mehr würden ausgehebelt werden. Ebenso sieht der Justizsprecher durch die Einführung des Europäischen Staatsanwalts keinerlei Verbesserungen. Österreich müsse sogar noch extra dafür bezahlen.
Der FP-Nationalratsabgeordnete sieht in der Gründung einer EU-Staatsanwaltschaft ein weiteres „Häufchen Erde“ auf den Gräbern der Nationalstaaten. Doch wie man an der Covid-Krise gesehen habe, muss unsere Nation auch funktionieren, wenn die EU versagt, so Stefan.
Deswegen warnt Stefan davor, unsere verfassungsgebundene Souveränität nicht untergraben zu lassen:
Der Europäische Staatsanwalt solle nämlich Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU verfolgen. Doch da die EU selbst keine Einnahmen habe, sondern lediglich Mitgliedsbeiträge, könnte damit jede Mindereinnahme jedweden Staates gemeint sein.
Wenn also ein Staat Mindereinnahmen habe, sei das indirekt eine Angelegenheit der Europäischen Union. „So schwammig, wie das alles funktioniert, wird hier die Kompetenz erweitert werden.“, warnte der Notar vor einer „insgesamt ganz falschen Entwicklung“.
[Autor: A.T. Bild: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS Lizenz: -]
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