Autor: B.T.
In den letzten Monaten erwachen meine Erinnerungen an das Jahr 1991 und an die betrügerischen „Kunststücke“ des politischen Flügels der panislamistischen Strukturen der Muslimbruderschaft in Bosnien und Herzegowina, nämlich der SDA, sowie ihres politischen Anführers und Mitglieds der höchsten Schura, Alija Izetbegovic, mit einer hohen Intensivität. Dem Mann, der zusammen mit diesen islamistischen Strukturen und seinen euroatlantischen globalistischen Partnern der Schöpfer des „Bosniaken“-Projekts war– ein Projekt zur Schaffung einer bosniakischen Nation, das in seinem Kern panislamistisch ist, mit historischen Überbleibseln der Propaganda des österreichisch-ungarischen Reichs, des Unabhängigen Staates Kroatien (NDH) und des nationalsozialistischen Deutschlands. Gleichzeitig diente es als funktionales Werkzeug für die bereits erwähnten euroatlantischen globalistischen Agenden in der Region. Den Charakter und die Natur dieser panislamistischen Struktur in Bosnien und Herzegowina kann man am besten anhand des Schicksals der Bürger serbischer Nationalität im muslimischen Teil Sarajevos erkennen. In diesem Stadtteil gab es mehr als 211 Gefängnisse, Haftanstalten und Lager für serbische Christen. Tausende Menschen wurden rechtswidrig inhaftiert, aus ihren Wohnungen und Häusern verschleppt, brutalem und unvorstellbarem Terror, Massenvergewaltigungen und Ermordungen ausgesetzt. Die historische serbische christliche Gemeinschaft in dem unter muslimischer Kontrolle stehenden Teil Sarajevos wurde faktisch dezimiert und zerstört.
Besonders lebendig sind meine Erinnerungen an die Atmosphäre unter der die Serben, als diese ideologischen und politischen Strukturen am 14./15. Oktober 1991 die Verfassung der BR Bosnien und Herzegowina außer Kraft setzten und heimtückisch – ohne Anwesenheit der serbischen Parlamentsabgeordneten – das Memorandum über die Souveränität Bosnien und Herzegowinas verabschiedeten. Das serbische Volk in der BR Bosnien und Herzegowina wollte in Jugoslawien bleiben, unter anderem aufgrund der Erfahrung des Genozids an Serben im NDH, was später in allen Gründungsdokumenten der neu geschaffenen Republika Srpska deutlich sichtbar wurde. Diese Sorge und Beklommenheit, die das serbische Volk am 15. Oktober und in den folgenden Tagen erfasste, lassen sich nur schwer aus dem Gedächtnis löschen.
Die Bosniaken wollen die Republika Srpska ihrer Autonomie berauben.
Diese Erinnerungen an jene Tage kommen mir besonders im Zusammenhang mit dem Gerichtsprozess vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina wieder, der sich gegen das serbische konstitutive Volk und die Republika Srpska als dessen Schutzorgan richtet. Trotz der weltweiten Ereignisse von enormer Tragweite, die sich buchstäblich täglich überschlagen, ist das, was sich derzeit bei uns abspielt, von unschätzbarer Bedeutung. Ich werde versuchen, die gesamte Situation bis ins letzte Detail offenzulegen, indem ich absichtlich auf die Nennung von Namen und Personen verzichte, in der Hoffnung, dass dies den hitzköpfigen serbischen Gemütern verschiedenster Prägung hilft, sich den Fakten zu stellen, die ich in den letzten Monaten und Jahren immer wieder kommuniziert habe.
Die Republika Srpska steht heute vor der größten Herausforderung seit 1995. Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat ein Verfahren gegen die Institutionen der Republika Srpska eingeleitet, insbesondere gegen den Präsidenten der Republika Srpska – nicht wegen Gesetzesverstößen, sondern weil er im Einklang mit der Verfassung der Republika Srpska sowie seinen verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen gehandelt hat. Dieser Prozess ist nicht nur juristischer Natur, sondern in hohem Maße politisch und strategisch motiviert, mit dem Ziel, durch justizielle Repression die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Republika Srpska aufzuheben und Bosnien und Herzegowina in einen zentralisierten Staat umzuformen – entgegen dem Dayton-Friedensabkommen, seinen Anlagen und dem Völkerrecht.
Wir sind damit konfrontiert, dass die Republika Srpska durch illegal auferlegte Gesetze auf gesamtstaatlicher Ebene rechtlich und politisch zu entmachtet und das serbische konstitutive Volk in Bosnien und Herzegowina auf den Status einer Minderheit reduziert werden soll, dass man das politische Mitspracherecht zu entziehen versucht.
Es geht hier nicht um einen einzelnen Gerichtsprozess, es geht um die Zukunft der Republika Srpska und den Status des serbischen konstitutiven Volkes innerhalb des Dayton-Bosnien und Herzegowina-Abkommens. Ich sehe mich veranlasst, an die Bürger der Republika Srpska, die akademische Gemeinschaft, Professoren, Studenten, Juristen, politische Parteien und alle Institutionen zu appellieren, nicht gleichgültig und passiv zu bleiben. Dies ist der Moment, in dem verteidigt werden muss, was im Herbst 1991 und im Januar 1992 geschaffen wurde, was in den Jahren 1992–1995 blutig verteidigt und 1995 in Dayton ausgehandelt und errungen wurde.
Der Gerichtsprozess vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina gegen die Institutionen der Republika Srpska und den Präsidenten der Republika Srpska stellt den Versuch dar, dass:
- Die Gesetze von Bosnien und Herzegowina über die Verfassung der Republika Srpska gestellt werden, wodurch die Republika Srpska ihre durch Anlage 4 garantierten verfassungsmäßigen Zuständigkeiten verlieren würde. Diese Anlage hat den Status eines internationalen Abkommens mit der Funktion der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, und die Republika Srpska würde zu einem bloßen administrativen Teil eines zentralisierten Bosnien und Herzegowinas degradiert.
- Die verfassungsmäßige Pflicht des Präsidenten der Republika Srpska kriminalisiert wird, obwohl dieser verpflichtet ist, die Beschlüsse der Nationalversammlung der Republika Srpska umzusetzen.
- Ein Präzedenzfall geschaffen wird, durch den das Gericht von Bosnien und Herzegowina die rechtliche Kontrolle über die Institutionen der Republika Srpska übernimmt, was bedeuten würde, dass künftig alle Entscheidungen der Organe der Republika Srpska, einschließlich der Nationalversammlung, vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina in Sarajevo angefochten und aufgehoben werden könnten.
- Der verfassungsrechtliche und politische Status der Republika Srpska schrittweise abgeschafft wird, wodurch das serbische konstitutive Volk in Bosnien und Herzegowina die Mechanismen zum Schutz seiner kollektiven Rechte verlieren würde.
Dieses Verfahren steht in direktem Widerspruch zum Daytoner Friedensabkommen, das 1995 den Krieg in Bosnien und Herzegowina beendet und das Land als komplexe staatliche Gemeinschaft aus zwei Entitäten und drei konstitutiven Völkern mit einem konsensbasierten Demokratie-Modell etabliert hat.
Sollte das Gericht von Bosnien und Herzegowina ein Urteil fällen, das die Anwendung der aufgezwungenen Gesetze von Bosnien und Herzegowina auf die Institutionen der Republika Srpska bestätigt, wären die Folgen weitreichend und dramatisch. Artikel I, Absatz 3 der Anlage 4, die den völkerrechtlichen Status einer Verfassung von Bosnien und Herzegowina hat, besagt eindeutig:
„Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten, der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina.“ Sollte das Gericht von Bosnien und Herzegowina mit seinem Urteil praktisch erklären, dass das Gesetz von Bosnien und Herzegowina Vorrang vor der Verfassung der Republika Srpska hat, würde dies bedeuten, dass dieses verfassungsmäßige Prinzip nicht mehr gilt und dass die Republika Srpska ihre verfassungsmäßige Autonomie verliert. Gleichzeitig würde eine Zentralisierung des Rechtssystems durch dieses Urteil dazu führen, dass die in der Praxis geltende Bestimmung der Anlage 4 (der Verfassung von Bosnien und Herzegowina) faktisch aufgehoben wird und die Republika Srpska ihre legislativen und exekutiven Zuständigkeiten verliert. Zudem garantiert dieses internationale Abkommen mit Verfassungsfunktion die Konstitutivität aller Völker in Bosnien und Herzegowina. Wenn jedoch die Institutionen der Republika Srpska ihre Zuständigkeiten verlieren, wird das serbische konstitutive Volk in Bosnien und Herzegowina ohne tatsächliche politische Macht dastehen, da alle wichtigen Prozesse unter der Kontrolle zentralisierter Organe in Sarajevo stehen werden.
Die Nachfolger von Alija Izetbegovic setzten dessen panislamistische Agenda fort.
Angesichts der oben genannten Fakten über den Charakter und die Konsequenzen dieses Vorhabens der ideologischen und politischen Nachfolger des Anführers der panislamistischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina, Alija Izetbegovic, die um jeden Preis die gleichen Agenden weiterverfolgen, ist offensichtlich, dass die Republika Srpska unverzüglich reagieren und alle möglichen konkreten Schritte unternehmen muss, um das serbische konstitutive Volk und alle seine Bürger zu schützen. Unabhängig vom Ausgang des genannten Verfahrens müssen sofort alle möglichen demokratischen Maßnahmen und Aktivitäten ergriffen werden. „Wenn eine Vertragspartei die Bestimmungen eines Vertrags grob verletzt, hat die andere Partei das Recht, dessen Anwendung auszusetzen oder sich vollständig aus dem Vertrag zurückzuziehen.“ Artikel 60 der Wiener Konvention über das Recht der internationalen Verträge weist darauf hin, welche Möglichkeiten in dieser konkreten Situation bestehen. Die Republika Srpska verfügt über alle Argumente und Schutzmechanismen, die sich auf das internationale Recht, das Daytoner Friedensabkommen und all seine Anlagen als verbindlichen Bestandteil des Völkerrechts stützen, und es ist nicht nötig, sie hier einzeln aufzuzählen.
Dieses Gerichtsverfahren und das daraus resultierende Urteil betreffen nicht nur einen einzelnen Fall, sondern markieren einen Wendepunkt für die Republika Srpska. Sollte es zugelassen werden, dass mit diesem Verfahren und Urteil das Daytoner Friedensabkommen und die Verfassung der Republika Srpska aufgehoben werden, würde dies bedeuten, dass die Republika Srpska kein politisches Gebilde mehr ist, sondern eine administrative Einheit unter der Kontrolle der zentralisierten Institutionen Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo.
Die Bürger der Republika Srpska müssen sich dazu äußern, ob sie die Verletzung des Daytoner Friedensabkommens und die Zentralisierung Bosnien und Herzegowinas akzeptieren, einschließlich eines möglichen Referendums. Dies ist der Moment, in dem die Bürger, die akademische Gemeinschaft, und politische Parteien eine klare Haltung einnehmen und die Republika Srpska sowie das serbische konstitutive Volk verteidigen müssen.
Dušan Pavlovic, Direktor des Zentrums für gesellschafts-politische Forschung der Republika Srpska.