Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wir dürfen der Terrorbekämpfung nicht unsere rechtsstaatlichen Grundfreiheiten opfern. Wenn wir unseren Alltag verändern, haben die Terroristen gewonnen. Es gibt keine absolute Sicherheit. Die Freiheit darf nicht der Sicherheit zum Opfer fallen. Wir dürfen jetzt nicht ganze Bevölkerungsgruppen pauschal verurteilen. Wir müssen mit Augenmaß reagieren.
So und so ähnlich ertönt es in Politik und Medien, wenn Fundamentalisten, Salafisten, Dschihadisten oder Linksextremisten zuschlagen.
Verschärfungen im Hinblick auf Sicherungshaft, Fußfesseln, Aberkennung von Staatsbürgerschaft etc. werden empört zurückgewiesen. Die Aushebelung der Grundfreiheiten ist kein taugliches Instrument zur Eindämmung islamistischer und linksextremer Gewalt.
Bundeskanzler Schmidt sah sich zahllosen Vorwürfen ausgesetzt bei seiner konsequenten Bekämpfung des Terrors der Roten Armee Fraktion. Die menschenrechtswidrige Isolationshaft der RAF-Mörder ermöglichte einerseits die Empörung der linken Bourgeoisie und andererseits den Anwälten der Inhaftierten Waffen einzuschmuggeln, damit sich diese nach einem gescheiterten Versuch freigepresst zu werden selbst ermorden konnten.
Wie tönt es nunmehr nach der Ermordung des CDU-Mannes Lübcke. Peter Tauber, ehemaliger CDU-Generalsekretär, führt die Fanfarenstöße zur Abschaffung der Meinungsfreiheit in der „Welt“ unter dem Titel „Der Staat muss sich schützen“ an. Er vermengt bewusst rechte mit rechtsextremen Positionen. Er vermengt bewusst umstrittene Aussagen mit untragbaren Aussagen. Er vermengt bewusst Erika Steinbach, Weidel, Otte und Höcke mit dem Mörder Lübckes. Ihre Sprache sei enthemmend, führe zur Gewalt und sei daher Mitschuld am Tode Lübckes.
Taubers Vorschlag: Warum machen wir nicht Gebrauch vom Artikel 18 des Grundgesetzes. Wer die Grundfreiheiten zur Bekämpfung der Grundordnung missbraucht, dem sollen eben jene Grundfreiheiten aberkannt werden.
In eine ähnliche Kerbe schlugen immer wieder konservative bzw. rechte Sicherheitspolitiker im Falle von islamistischen Hasspredigern und radikalisierenden Moscheegemeinden. Die Einführung der Scharia, Aufrufe zum heiligen Krieg gegen die Kreuzzügler etc. stellen definitiv eine Ablehnung sowie Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar.
Um Peter Tauber zu zitieren: Warum eigentlich nicht? Reden wir darüber.
Der Rechtsstaat wird bei Steinbach, Otte, Weidel, Höcke etc. nicht fündig werden. Diese wollen mittels Wahlen Reformen herbeiführen. Besagte Reformen kann man begrüßen oder ablehnen. Formulierungen kann man als übertrieben empfinden oder als konsequent. Aber wird man keinen Missbrauch der Grundfreiheiten zur Bekämpfung der Grundordnung ausmachen können. Ihnen eine Mitschuld am Tode Lübckes zu geben stellt den eigentlichen Akt der Brunnenvergiftung dar.
Jedoch müssen wir dann auch über Salafisten und Linksextreme reden. Einen islamischen Gottesstaat errichten zu wollen oder eine klassenlose Gesellschaft mit Hilfe von Gewalt stellt sehr wohl den Missbrauch von Grundfreiheiten zur Bekämpfung der Grundordnung dar.
Taubers Vorschläge schlagen in Wirklichkeit in die ähnliche Kerbe wie die Parteiausschlussverfahren gegen Sarrazin und Buschkowsky bei der SPD oder der Kramp-Karrenbauerschen Vorschläge „YouTuber“ an die Kandare zu nehmen.
Bei einer ernsthaften Diskussion über den Mordfall, ohne politischen Missbrauch des Opfers und seiner lieben Verbliebenen, hätten folgende Fragen gestellt werden müssen: In Amerika wäre dieser Mord nicht möglich nicht gewesen. Der Täter würde als dreifach verurteilter Straftäter noch lange im Gefängnis sitzen. Und wird lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich.
Warum eigentlich nicht? Reden wir darüber.
[Autor: G.B. Bild: www.wikipedia.org/Jwnabd Lizenz: –]