Autor: A.L. Bild: ccnull.de / Tim Reckmann Lizenz: CC-BY 2.0 DE
Corona-Impfung abgelehnt: Schwangere Marien-Darstellerin flog aus Advent-Sing-Ensemble
Ein ganz besonderes Zeichen christlicher Barmherzigkeit setzte kürzlich der Leiter des „Salzburger Heimatwerks“, Hans Köhl. Seit 2008 geht die Marien-Darstellerin Simone V. im Salzburger Adventsingen im Großen Festspielhaus als Maria auf Herbergssuche. Dieses Jahr nicht mehr. Dieses Jahr muss sie vielmehr auf Job-Suche gehen, weil sie von ihrem Arbeitgeber defacto auf die Straße gesetzt wurde, indem sie den erwarteten Vertrag nicht mehr bekam.
Der Grund: Sie wollte sich nicht impfen lassen, schließlich seien die Impfstoffe „für Schwangere noch nicht einmal zugelassen“, sie würden bloß empfohlen, meint die dreifache Mutter, die zur Zeit, ihr viertes Kind erwartet. Ihr Angebot, täglich einen PCR-Test zu machen, wurde ausgeschlagen, obwohl dadurch größere Sicherheit geherrscht hätte, als nach der Impfung, schließlich kann man ja auch als Geimpfter infiziert sein.
Eine fast schon satirische Begründung für den Rauswurf liefert die Geschäftsführer und Verantwortliche dieser Veranstaltung: Er sei eine „Vorsichtsmaßnahme“: „Ich würde mir nicht verzeihen, wenn sich die werdende Mutter im Rahmen der Vorbereitungen oder der Aufführungen infizierte, und muss daher meiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen.“
Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers besteht demnach also neuerdings darin, Mitarbeiter auf die Straße zu setzen.
Ob sich derartige Argumentationsmuster auch auf fristlose Entlassungen und vorzeitige Vertragskündigungen anwenden lassen, wird wohl bald in anderen Fällen bereits vorhandener Vertragsbindungen das Höchstgericht entscheiden. Schließlich wäre Impfskepsis ein wunderbares Motiv, sich unliebsamer Mitarbeiter ohne Kündigungsfristen zu entledigen und unangenehme befristete Verträge aufzulösen.