Während die Grünen die Wahlkampfkostengrenze senken wollen, fordert der türkise Koalitionspartner das „Einfrieren von Parteiförderungen“.
Am Dienstag debattieren beide Parteien, um die Änderungen im Parteienrecht. Die internen Verhandlungen sollen im Vorfeld des Verfassungsausschusses am Nachmittag stattfinden. Doch viel Zeit bleibt nicht mehr, denn laut Parteienförderungsgesetz soll die erste Zahlung bereits Ende März erfolgen – und zwar inklusive der Inflationsanpassung.
Die türkis-blaue Regierung beschloss eine Steigerung der jährlichen Valorisierung um knapp 450.000 auf 30,9 Mio. Euro. Mitte Jänner, diesen Jahres plädierte die Kurz-Partei für eine Aussetzung der Inflationsanpassung, das wurde von den Grünen jedoch als „Showpolitik“ kritisiert. Denn ihr Ziel ist es, die generelle Wahlkampfkostengrenze zu senken. Insgesamt soll diese auf etwa sechs Mio. Euro bei Nationalratswahlen, beziehungsweise auf 94 Cent für jeden Wahlberechtigten gesenkt werden.
Am gestrigen Montag attackierte die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer den Koalitionspartner. Dieser sei eben nicht bereit, der geringeren Wahlkampfkostengrenze zuzustimmen. Wie Maurer erklärte, muss daher mit einer Vertagung des Themas gerechnet werden. Beide Klubs bestätigten am Dienstag laufende Gespräche.
Die NEOS versuchen im Ausschuss beide Vorhaben auf die Probe zu stellen. Wie Vizeklubchef Nikolaus Scherak erklärte, bringen die Pinken dementsprechend zwei Anträge ein. Scherak will einerseits die Wahlkampfkostengrenze bis auf einen Euro für jeden Wahlberechtigten senken. Das würde eine Reduktion von 7,1 auf 6,4 Million Euro bei bundesweiten Wahlen und eine noch stärkere bei Landeswahlen bedeuten. Außerdem fordere man, die jährliche Inflationsanpassung zu streichen.
[Autor: A.T. Bild: Lizenz: CC0]