Die undemokratische Fratze der sogenannten Sozial„demokraten“
Die SPÖ-Abgeordneten Sabine Schatz, Thomas Drozda und Genossen haben im Verfassungsausschuss des Nationalrates einen Entschließungsantrag eingebracht (hier geht’s zum Antrag), in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, der „antisemitischen Zeitschrift“ ZurZeit die Presseförderung zu streichen. Dieser SPÖ-Antrag gegen die ZurZeit zeigt das unterentwickelte Demokratieverständnis der Roten. Wenn unserem Magazin die ohnehin vergleichsweise spärliche Presseförderung gestrichen werden soll beweist das, dass die Sozialisten kein Interesse an pluralistischer Meinungsvielfalt haben und jede Presse, die ihnen ideologisch nicht in den Kram passt, verhindern oder mundtot machen möchten. Die Privatmeinung der „kommunistischen Tarnorganisation“ (so ein Gerichtsurteil) Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW) und andere linker Organisationen wie „SOS Mitmensch“ oder „Stoppt die Rechten“ oder von Journalisten als Grundlage für einen, Entschließungsantrag zu nehmen, zeigt nur die Nähe zwischen linksextremistischen Kreisen und der SPÖ auf.
Tatsache ist außerdem, das gegen die ZurZeit noch nie (!) Anklage wegen antisemitischer oder rassistischer Äußerungen erhoben wurde, die Vorwürfe daher jeder rechtlich relevanten Grundlage entbehren. Der Antrag ist nicht nur hetzerisch, er ist auch verleumderisch und soll wohl eines der wenigen nicht linken Medien Österreichs zu Fall bringen. Es bleibt daher eigentlich nur noch die Frage, was der Begriff „demokratisch“ im Namenszug der sozialdemokratischen Partei zu suchen hat.
Im Übrigen zeigt der Entschließungsantrag der Roten, welchen Zweck linkslinke, großzügig mit Steuergeld subventionierte Vereine wie das DÖW für die linken Parteien erfüllen: Sie sollen im stillen Kämmerlein die Entscheidungen darüber treffen, was in unserem Land als „rechtsextrem“, „antisemitisch“ und dergleichen zu gelten hat und damit jenseits des vielzitierten Verfassungsbogens liegt. Hinzu kommt, dass sich die einschlägigen Vereine bei ihren pseudowissenschaftlichen Expertisen auffallend häufig gegenseitig zitieren.
Um noch kurz beim DÖW zu bleiben: Diesen Verein darf man laut rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 4. Mai 1998 als „Privat-Stasi“ und „kommunistische Tarnorganisation“ bezeichnen. Auch darf man laut diesem Gerichtsurteil straffrei die Feststellung treffen, dass das „DÖW“ „linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer Gesellschaft“ oder „linke Wühlarbeit“ betreibt. Mit alledem scheint die SPÖ, die sich 1969 in der Eisenstädter Erklärung klar vom Kommunismus abgegrenzt hat, heute kein Problem zu haben.
Im Antrag der Genossen darf natürlich auch nicht der Hinweis auf eine Verurteilung der ZurZeit durch den Österreichischen Presserat fehlen, der ein Organ der politisch korrekten Selbstzensur ist. Der Presserat, der in „Senaten“ tagt, spielt sich als Teil der Gerichtsbarkeit auf, obwohl er ein privatrechtlich organisierter Verein ist und seine Entscheidungen genauso viel Rechtswirkungen haben wie Beschlüsse, die der Stammtisch im Dorfwirtshaus von Hintertupfingen fällt.
Bezeichnend ist auch, dass der „Standard“ das einzige Medium ist, auf das der SPÖ-Eintrag mehrfach Bezug nimmt, um das angebliche „Sündenregister“ der ZurZeit zu untermauern. Bekanntlich hat das lachsrosafarbene Blatt eine stramm linke Blattlinie und verfügt über ausgezeichnete Kontakte zum linken Flügel der SPÖ sowie zu den Grünen, was in einer diesen beiden Parteien gewogenen Berichterstattung seinen Ausdruck findet.
Es bleibt zu hoffen, dass der Antrag der Roten im Verfassungsausschuss keine Mehrheit findet und damit das österreichische Parlament ein Hort der Demokratie bleibt.