Nach Skandalurteil knallten bei Italiens organisiertem Verbrechen wohl die Sektkorken
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist berüchtigt für seine merkwürdige Rechtsprechung. Nun hat das Gericht wieder einmal ein Skandalurteil gefällt. In einer vor wenigen Tagen ergangenen Entscheidung wird Italien aufgetragen, das sehr restriktive Gesetz zur lebenslangen Haft zu reformieren. Dieses sieht vor, dass eine vorzeitige Entlassung bei lebenslangen Freiheitsstrafen bei besonders schweren Verbrechen nur möglich ist, wenn der Häftling mit der Justiz, etwa als Informant, zusammenarbeitet.
Nach Ansicht des EGMR soll die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Justiz, um vorzeitig entlassen zu werden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Verurteilte Straftäter könnten sich aus Angst vor Vergeltung gegen sich selbst oder Familienangehörige weigern, mit der Justiz zu kooperieren, lautet eines der Argumente des Gerichtshofes.
Das Urteil des EGMR hat wahrscheinlich bei der italienischen Mafia die Sektkorken knallen lassen. Schließlich erging das Urteil aufgrund der Klage eines Mafia-Paten, der 1999 unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt worden war und im Gefängnis offenkundig nicht mit der Justiz zusammenarbeite wollte, um seine vorzeitige Entlassung zu erwirken.
Am Skandalurteil des EGMR kommt aus Italien heftige Kritik sowohl seitens der Regierung aus auch der Opposition. Justizminister Alfonso Bonafede von der Fünf-Sterne-Bewegung sagte „unser System ist ein Eckpfeiler im Kampf gegen die Mafia“. Oppositionsführer Matteo Salvini von der Lega bezeichnete das Urteil als „Wahnsinn“, der Italien schwer schaden werde. Kritik kommt auch von Angehörigen vom Mafia-Opfern, für die das Urteil ein Schlag ins Gesicht ist. Und im Kampf gegen die Mafia engagierte Staatsanwälte warnen bereits, dass Italien im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen „einen Schritt zurück um 150 Jahre“ machen werde.
[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Adrian Grycuk Lizenz: CC BY-SA 3.0 PL]