Trotz des Urteils des europäischen Gerichtshofes werden pauschal Migranten nach Serbien abgeschoben.
Am 17. Dezember hatte der EuGH entschieden, dass Ungarn gegen europäisches Asylrecht verstößt. Seit dem Urteil wurden mehr als 3.000 Flüchtlinge und Migranten über die Grenze nach Serbien zurückgeschickt. Die Abschiebung von irregulär eingereisten Migranten ohne Prüfung des Einzelfalls wird in der EU für rechtswidrig (Rechtssache C-808/18) befunden.
Nun werde Ungarn „offener Rechtsbruch“ vorgehalten. Laut Komitee sind bereits zahlreiche mutmaßliche Verletzungen der Menschenrechte durch ungarische Behörden dokumentiert worden. Angeblich sollen Aufzeichnungen existieren, wie Migranten von der ungarischen Grenzwache auch geschlagen und misshandelt worden sind.
Offenkundig wollen nahezu alle Einwanderer den Westen Europas erreichen. Doch werden sie auf ungarischem Staatsgebiet aufgegriffen, kommen die Illegalen zurück zum Zaun. Dort dürfen sie dann nach Serbien zurückgehen.
Nach einer Anfrage des Online-Portals „euobserver.com“ verwies die Regierung auf nationale Gesetze. „Ungarn hat eine besondere Rechtsordnung eingeführt, die unter anderem strenge Grenzschutzmaßnahmen vorsieht“, schrieb eine Regierungssprecherin.
Orban und seine Partei Fidesz, wurden bereits des Öfteren wegen ihrer Ausländerpolitik kritisiert. Dennoch ist Ungarn, einer der wenigen Länder der EU, die die Rechtsstaatlichkeit entsprechend der Gesetzmäßigkeiten um Asylsuchende einhält. Während Österreichs Bundeskanzle Kurz mehr als 40.000 EU-Ausländer, trotz gegenteiligem Versprechen letztes Jahr in Österreich aufnahm, bleibt der ungarische Nachbar konsequent. Beide Staatsmänner blinken zwar in Richtung kontrollierte Migrationspolitik, doch nur einer biegt auch, wie versprochen ab.
[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY 2.0]