UNO-Menschenrechtskommissar stellt Ukraine ein vernichtendes Zeugnis aus
Ein vernichtendes Zeugnis stellt der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR) in seinem neuesten Bericht der Ukraine aus. Die Ukraine ist bekanntlich seit dem Maidan-Putsch vor fünf Jahren ein enger Verbündeter der USA. Zur Religionsfreiheit heißt es etwa, es wurden Zwischenfälle dokumentiert, die als „Akte der Einschüchterung“ gegen Mitglieder der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats betrachtet werden können. Konkret hat der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU in einigen Regionen der Ukraine vier strafrechtliche Untersuchungen wegen Anstiftung zur Gegnerschaft der eigenen Religion und Hass und in einem Fall sogar wegen Hochverrats eingeleitet. Über Verdachtsmomente wurde nichts mitgeteilt – wahrscheinlich, weil es keine gibt.
Besonders wenig interessieren sich die ukrainischen Behörden entlang der sogenannten Kontaktlinie zu den abtrünnigen selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Lugansk. Laut OHCHR war im dokumentierten Zeitraum, der sich vom 16. November 2018 bis zum 15. Februar 2019 erstreckte, die ukrainische Regierung für 126 Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Lugansk für 154.
Des Weiteren zeigte sich der OHCHR „besorgt über die Praxis willkürlicher Festnahmen, Isolationshaft, Folter und Misshandlung von Zivilisten in den von der Regierung kontrollierten Gebieten“. Außerdem wurden Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz festgestellt. Ungemütlich kann es für Gefängnisinsassen werden: „Häftlinge berichteten und schweren Schlägen von maskierten Männern und dem Personal des Straflagers. Die Häftlinge sagten, sie wurden geschlagen, um sie einzuschüchtern und zu ‚disziplinieren‘“. Eingeschüchtert werden auch Richter, Rechtsanwälte und Journalisten, wenn es um politisch sensible Verfahren in der von Korruption geplagten Ukraine geht.
B.T.
[Bild: www.wikipedia.org/OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine Lizenz: CC BY 2.0]