Verfassungsgerichtshof erklärt Abschiebungen nach Afghanistan für zulässig

Der Ball liegt nun bei ÖVP-Innenminister Gerhard Karner

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Autor: B.T. Bild: VfGH/Achim Bieniek Lizenz: –


Ein wichtiges Urteil fällte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch. Das Höchstgericht entschied, dass Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich zulässig sind, weil sich dort die Sicherheitslage trotz des herrschenden Taliban-Regimes verbessert hat. Insbesondere hat die Einzelfallprüfung ergeben, dass der abgelehnte Asylwerber im Fall seiner Abschiebung in Afghanistan auf ein weites familiäres Netzwerk zurückgreifen kann und sich seine Familie in einer guten wirtschaftlichen Situation befindet.

Dieses Erkenntnis des VfGH gewinnt aufgrund der Ereignisse in Wien in letzter Zeit besondere Bedeutung. Bekanntlich fallen in der Bundeshauptstadt afghanische, syrische und tschetschenische Banden wegen gewaltsam ausgetragener Rivalitäten immer negativer auf. Ob es nach dem Spruch des VfGH nun zu verstärkten Abschiebungen kommen wird muss sich jedoch erst weisen, weil der Ball bei der Politik – konkret bei Innenminister Gerhard Karner – liegt.

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl nimmt die Entscheidung des VfGH zu Anlass, um die ÖVP einmal mehr aufzufordern, nicht nur große Töne zu spucken, sondern endlich in die Umsetzung zu kommen: „Immer wieder haben die ÖVP, im Fall des durch einen Afghanen ermordeten deutschen Polizisten aber auch die SPD und bei uns die SPÖ gefordert, Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. Es ist aber immer nur bei der Ankündigung geblieben. Erst Mitte Juni haben wir im Nationalrat gefordert, Abschiebungen nach Afghanistan endlich in Angriff zu nehmen. Alle anderen Parteien haben den FPÖ-Antrag abgelehnt. Jetzt gibt es endlich die Chance, abgelehnte Asylwerber und straffällig gewordene Menschen aus Afghanistan in ihr Heimatland rückzuführen. Wenn es die ÖVP mit der Sicherheit unserer Landsleute wirklich ernst meint, dann beginnt sie heute noch mit der Buchung eines Sonderflugs in Richtung Kabul!“

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