Eine unbedachte Äußerung von Sebastian Kurz in einer Fernsehdiskussion mit H.C. Strache im September 2017 legt diesen Verdacht der Kenntnis nahe.
Es war mitten im Wahlkampf zur Nationalratswahl 2017. Die Fernsehsender veranstalteten Live-Diskussionen der Spitzenkandidaten, so auch „OE 24“ am 27. September. Da trafen der damalige Außenminister und ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz und der FPÖ-Chef H.C.Strache aufeinander. Strache konfrontierte Kurz mit Zeugenaussagen, die behauptet hatten, Kurz wäre bei einem Flug nach Israel zwei Stunden lang im Gespräch mit Tal Silberstein vertieft gewesen. Kurz gab vor, sich nicht daran erinnern zu können, schließlich sitze er ja jede Woche in einem Flugzeug. Und dann fügte er süffisant hinzu: “Sie sind ja in ihrem Leben ja auch schon geflogen – zumindest nach Ibiza…“
Eine Äußerung, die eigentlich nicht zum Verlauf der Diskussion passt, außer, und das wissen wir jetzt, wenn damit eine versteckte Drohung transportiert werden soll.
Zu diesem Thema passt, was mittlerweile im Zusammenhang mit der Entstehung und Verbreitung des Videos und dem Wiener Rechtsanwalt M. kolportiert wird. Dazu die Online Ausgabe der „Presse“: Das verfängliche Material über die FPÖ-Mandatare wurde laut Informationen der „Presse“ mehreren Personen angeboten und landete schließlich mit eineinhalb Jahren Verspätung nun bei der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Spiegel“. Dabei könnte auch der Wiener Anwalt involviert gewesen sein.
Wenn das „Material“ damals verschiedenen Leuten zum Kauf angeboten wurde, es soll sich um einen 6-stelligen Eurobetrag gehandelt, dann gewiss auch der ÖVP und ihrem Obmann Kurz. Auch wenn diese damals nicht gekauft haben, sind sie gewiss über den Inhalt informiert worden.
Mit diesem Wissen war es für Kurz dann verlockend, in der Fernsehdiskussion diesen „Hinweis“ mit Ibiza zwecks Drohung an Strache abzuschießen, als der ihn mit dem Silberstein-Vorwurf konfrontiert hatte.
[Autor: W.T. Bild: screenshot oe24, Kurz/Strache Lizenz: -]