Der Innenstadt-Anwalt und das Ibiza-Video

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Stark aufklärungsbedürftige Rolle eines offenbar gut vernetzten Advokaten

Medienberichten zufolge soll der Wiener Rechtsanwalt Dr. Mirfakhrai beim Ibiza-Video eine zentrale Rolle spielen. Wie die „Presse“ berichtet, soll der Advokat mit Migrationshintergrund den Erstkontakt zu jenen Personen gelegt haben, die Ex-FPÖ-Parlamentsklubobmann Johann Gudenus und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache auf Ibiza in die Falle gelockt haben – und die das verfängliche Video produziert haben.

Der Rechtsanwalt soll aber bereits schon früher einmal in Erscheinung getreten sein. Im Vorfeld der Wien-Wahl 2015 soll der Anwalt aus der Wiener Innenstadt einem PR-Berater aus dem Umfeld der ÖVP für einen sechsstelligen Betrag für Videomaterial angeboten haben, auf dem Strache bei der Übergabe von Bargeld zu sehen sein soll. Der Advokat war in früheren Jahren als Rechtsanwaltsanwärter für einen bekannten, der linken Reichshälfte zugeordneten Anwalt, tätig, der für die Hausdurchsuchung beim BVT eine zentrale Rolle spielte.

Freunde aus der High Society

Überhaupt scheint der Innenstadt-Advokat bestens vernetzt zu sein. So kommt die Rechercheplattform EU-Infothek zu dem Schluss: „Zusammenfassend ergibt sich der Eindruck, dass der namhafte Rechtsanwalt (…) entweder auf eigene Initiative oder aber im Auftrage eines seiner sehr bekannten Klienten bzw. Freunde, auch aus der High Society und den Wirtschaftsseiten bekannt, eine Auftragsarbeit erfüllte.“

Für Dr. Mirfakhrai – es gilt natürlich die Unschuldsvermutung – sollte sich die Disziplinarkommission der Rechtsanwaltskammer, wenn nicht sogar die Staatsanwaltschaft interessieren. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Heranführen eines Lockspitzels – in diesem Fall die angebliche Oligarchen-Nichte Aljona Makarowa – an das Opfer mit den bekanntermaßen strengen Standesregeln der Rechtsanwälte vereinbar ist.

Fall für den Disziplinarausschuss?

Auch soll der Anwalt laut Medienberichten in seiner Kanzlei einen Kontoauszug als Kapitalnachweis vor Zeugen flüchtig in die Runde gezeigt haben mit der Bemerkung, „die ersten großen Summen sind schon auf meinem Konto“. Trifft dies  zu, dann stellt sich die Frage, ob der Advokat die strengen gesetzlichen Prüfungspflichten in Bezug auf die Herkunft des Geldes erfüllt hat. Waren hingegen nicht „die ersten großen Summen“ auf seinem Konto und handelte es sich bei dieser Behauptung schlichtweg um eine Lüge, wäre dies ein Fall für den Disziplinarausschuss der Rechtsanwaltskammer. Und im Übrigen wäre auch eine strafrechtlich relevante Mittäterschaft Dr. M’s an der rechtswidrigen Entstehung des Ibiza-Videos zu prüfen.

[Autor: B.T. Bild: GSvA Lizenz: -]

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