Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/C.Stadler/Bwag Lizenz: CC BY-SA 4.0
Er versucht – wenig glaubwürdig – seine Hände in Unschuld zu waschen
Die Stadt Wien ist bei den Corona-Bestimmungen immer ein Alzerl härter gewesen, wenn es darum ging, die Bevölkerung mit entsprechenden Maßnahmen zu beehren (im Volk hörte man oft den Ausdruck „drangsalieren“). Ludwig, Hacker & Co. bemühten sich redlich, den Vorgaben des jeweiligen grünen Gesundheitsministers gerecht zu werden, z.B. der Anschober-Verordnung Nr. 98, kundgemacht im BGBl am 15. März 2020: § 1 … ist das Betreten öffentlicher Orte verboten (diese wahnwitzig formulierte Norm hat der Verfassungsgerichtshof selbstredend kassiert).
Jetzt wäscht Genosse Hacker seine Hände in Unschuld. Es sei ja alles keineswegs selbst gewollt gewesen, sondern bloß aus Solidarität mit der Bundesregierung mitgetragen worden. Und, so hört mancher unterschwellig heraus, man sei zudem von den Experten irgendwie hereingelegt worden.
Nun, die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. Die Stadt Wien ist zum Beispiel eine Vorreiterin gewesen, als es galt, Kinder mit Impfstoffen zu beglücken, für die es keine Zulassung der zuständigen Arzneimittelbehörde gegeben hat.
Blicken wir zurück: Am 20. November 2011 gibt das Presse-Service der Rathauskorrespondenz der Stadt Wien kund und zu wissen:
Die Stadt Wien schaltet am Montag, den 22.11.2021, 50.400 neue Impftermine bis Jahresende für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren frei … Die ersten 9.400 Termine waren in nicht einmal 48 Stunden vergriffen. Eine Ausweitung der Impftermine wurde bereits bei der Eröffnung der Off-Label-Kinderimpfstraße im Austria Center Wien vergangenen Montag bereits angekündigt. Geimpft wird ausschließlich entlang der Zulassungsbestimmungen und -kriterien, unter denen die COVID-Schutzimpfung für 5-11-Jährige bereits in den USA zugelassen ist … Geimpft wird ausschließlich mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer.
Die Stadt Wien (zuständig: Gesundheitsstadtrat Peter Hacker) verwendet in der Aussendung so ganz nebenbei den Begriff „off-label“ in der mutmaßlichen Hoffnung, jenen Begriff würden die p.t. Impfinteressenten und deren Eltern einfach überlesen. Dabei bedeutet „off-label“ nichts anderes, als dass diese BioNTech/Pfizer-Impfung für Kinder in Österreich behördlich gar nicht zugelassen ist. Daher fügen die roten Rathausbrüder den Passus „… bereits in den USA zugelassen“ ein. In Europa ist bekanntlich die Arzneimittelzulassung wesentlich restriktiver als in den Vereinigten Staaten. Außerdem ist zu beachten: Minderjährige gelten gemäß § 42 AMG (Arzneimittelgesetz) als besonders schützenswerte Gruppe. In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf: Wurden hier Kinder als Versuchskaninchen herangezogen?
Was in der Rathaus-Meldung ebenfalls nicht zur Sprache kommt: Ärzte müssen darüber informieren, wenn sie ein Medikament außerhalb der Zulassung einsetzen wollen. Vor einer Behandlung mit Medikamenten im Off-Label-Use muss der Patient über die möglichen Folgen und Risiken aufgeklärt werden. So ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, wenn die Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments in der Off-Label-Anwendung noch nicht ausreichend geprüft sind. Falls während der Off-Label-Behandlung schwere Nebenwirkungen auftreten, können Ärzte unter Umständen haftbar gemacht werden.
Was ist daher ab jetzt erforderlich? Jedenfalls eine laufende Überprüfung des Gesundheitszustandes jener Kinder, die da „off-label“ geimpft worden sind. Angesichts der bekannten Übersterblichkeit eine naheliegende Sache.
Kleiner Zusatz: Die Aktie so mancher Pharmafirma ist in den letzten drei Jahren um bis zu 600% (in Worten: sechshundert Prozent) gestiegen. Damit soll freilich keineswegs angedeutet werden, dass zwischen den Pharmaunternehmen und den EU-Bestellern der Impfdosen Provisionen geflossen seien.