Einziges grünes Wahlversprechen gebrochen
Wenn wir uns an die Koalitionsverhandlungen zurück erinnern, so war es doch erstaunlich, wie glatt sich Werner Kogler von der türkisen Kurz-Truppe über den Tisch ziehen hat lassen, obwohl er doch nicht einmal Schlips getragen hatte.
Nur einen, einen einzigen Trumpf hatten damals die Grünen im Ärmel: Ihr 1-2-3 – Ticket. Um die Bürger von der bösen Autofahrerei wegzulocken, versprach man, die Ticketpreise erheblich zu senken – oder mit anderen Worten: die Preise der tatsächlichen Qualität der Verkehrsmittel anzugleichen. So sollte es „Öffi“-übergreifende Tickets für 1 Euro pro Tag pro Bundesland geben. Pendelt man also zwischen zwei Bundesländer, zahlt man etwas über 700 Euro. Für 3 Euro pro Tag – also für 1095 Euro pro Jahr – sollte man das ganze Bundesgebiet bereisen können. Die Grünen versprachen, diese Reform bis Ende des Jahres (im wahrsten Sinne des Wortes:) auf Schiene zu bringen.
Der Autor dieser Zeilen – ein leidenschaftlicher Zugfahrer und notorischer Führerscheinverweigerer – wartet nun schon sehnsüchtig Tag um Tag auf die Einlösung des grünen Wahlversprechens. Allein sie erfolgt nicht. In einer Woche geht das Jahr zu Ende – vom vielgerühmten 1-2-3 – Ticket bislang keine Spur! Im Gegenteil: Kürzlich ließ die Regierung die Öffentlichkeit wissen, dass eine Einigung zwischen Bund und Ländern nicht in Sicht sei. Bisher stünde ein einziger Vertrag (!!!) zwischen einem Bundesland und dem Bund.
Hinzu kommt ein Gutachten eines Innsbrucker Verfassungsrechtlers, wonach der Bund Städte und Gemeinden nicht unmittelbar anweisen könne, den kommunalen Verkehr in ihrem Gebiet in einer bestimmten Form zu gestalten.
Mit anderen Worten: Die Wähler der Grünen sind von ihrer vermeintlichen Öko-Bio-Partei ordentlich an der Nase herumgeführt worden.
Auch sonst ist übrigens seit Regierungsantritt keine einzige weitere namhafte „grüne“ Forderung umgesetzt worden. Außer Postenschacher – von Petrovic bis Lunacek – hat man von den Grünen bislang wenig gesehen.
[Autor: A.L. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY 2.0]