Grüne Doppelspitze in Wien fix: Waren sie in Chorherr-Machenschaften involviert?

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Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Helge Fahrnberger (http://www.helge.at, Helge.at) Lizenz: CC BY 4.0


Die Forderung der FPÖ, die Bewerber müssen ihre Verbindung zum ehemaligen Planungssprecher offenlegen, blieb bis dato unerhört.

Die nicht amtsführende Stadträtin Judith Pühringer und ihr Stadtrats-Kollege Peter Kraus werden gemeinsam in der Bundeshauptstadt die Grünen anführen. Die Frist für die Bewerbung endete am vergangenen Freitag. Nachdem die Grünen nun nicht mehr der Landesregierung vertreten sind, muss keine Nachfolge von Maria Vassilakou auserkoren werden.

Am 16. Oktober wird die Entscheidung im Rahmen einer Landesversammlung designiert. Seit dem Rücktritt der linksextremen, ehemaligen Spitzenkandidatin Birgit Hebein war die Positionsbesetzung noch offen. Hebein, die sich 2018 durchsetzen konnte und die 2019 in die Fußstapfen von Vassilakou trat, erreichte bei der Wien-Wahl ein Rekordergebnis (Stimmanteil von 14,8 Prozent). Trat anlässlich der „Afghanistanpolitik“ der Bundesregierung im August aus. Ihre Funktionen in Wien legte sie schon im Jänner zurück, nachdem die SPÖ sich für eine Koalition mit den NEOS entschied.

Nun werden Pühringer und Kraus die Grünen anführen. Sie lösen damit den Landesparteisekretär Peter Kristöfel ab, der aktuell interimistisch die Aufgaben übernahm. Die Doppelspitze wurde erst vor wenigen Wochen mittels Statutenänderung geregelt. Nach wie vor unklar ist, inwieweit die betreffenden Personen inklusive der SPÖ in die korrupten Projekte von Christoph Chorherr involviert waren.

Der freiheitliche Klubobmann Maximilian Krauss forderte schon vor Wochen eine gemeinderätlichen U-Kommission, die das Projekt des ehemaligen Planungssprechers – „Sie spenden, wir widmen“ – untersuchen soll. Laut FPÖ-Krauss, sei es sehr unwahrscheinlich, dass der grüne Führungszirkel in der Regierungsarbeit nichts von den dubiosen Vorgängen rund um das System Chorherr gewusst habe. Auch nach der Bestimmung der Doppelspitze besteht weiterhin Erklärungsbedarf.

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