Autor: B.T.
Wie weit linksextreme Ideologie bereits im heimischen Bildungswesen verankert ist, zeigt ein Vorfall aus Braunau in Österreich. In einer 1. Klasse der dortigen HTL durften sich Schüler ein Thema aussuchen, wie sie ihren Klassenraum gestalten möchten. Die Entscheidung fiel auf eine Österreich-Fahne. Doch die Jugendlichen hatten die Rechnung ohne die Schulleitung gemacht. Diese teilte ihnen mit, dass in der Schule derartige Aktionen nicht erlaubt seien. Zudem wolle man solche politisch-rechten Ideologien nicht tolerieren. Hätten die Schüler eine Regenbogenfahne im Klassenzimmer aufgehängt, wären sie wahrscheinlich gelobt worden.
Die Gratiszeitung „Heute“ fragte bei der Bildungsdirektion nach, was es mit dem Verbot auf sich hat. Und die Bildungsdirektion verstickt sich hinter dem Wappengesetz. In einer Stellungnahme schreibt sie, „da die Verwendung des Bundeswappens gesetzlichen Regelungen unterliegt, wurde auf die notwendige rechtliche Klärung hingewiesen“. Außerdem soll nun klären, ob die Fahne aufgehängt werden darf oder nicht.
Hier hakt der freiheitliche Bildungssprecher Hermann Brückl ein: „Das Wappengesetz regelt lediglich, dass das Bundeswappen nicht geführt und somit eine rechtliche Berechtigung vorgetäuscht werden kann. Auch ist die öffentliche Herabwürdigung im Wappengesetz eindeutig geregelt und wird klar sanktioniert. Diese Herabwürdigung könnte man aber bei böswilliger Interpretation durchaus bei jenen Verantwortlichen annehmen, die den Schülern die Flagge als Wandschmuck untersagt haben und ihnen gleichzeitig eine unlautere Gesinnung unterstellen.“
Überhaupt ist für Brückl der Vorfall an der HTL Braunau an Absurdität und Niederträchtigkeit nicht mehr zu überbieten. „Anstatt sich als verantwortliche Schulleitung darüber zu freuen, dass es Schüler gibt, die eine positive Einstellung zu ihrem Heimatland haben, werden diese diskreditiert und als Rechtsextreme gebrandmarkt“, so Brückl, der der Schulleitung den Rat nahelegt, sich bei den betroffenen Schülern und Eltern zu entschuldigen.