Weil Strafmündigkeit erst mit 14 beginnt, gibt es keine Konsequenzen für 12-jährigen Haupttäter
Einen schönen Erfolg kann das Landeskriminalamt Wien verbuchen. Nach umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnten zehn brutale Raubüberfälle geklärt werden, die sich von Anfang Juli bis Mitte August in drei Wiener Bezirken ereigneten. Bei den Überfällen wurden die Opfer teils durch Faustschläge und Fußtritte verletzt, teils mit einem Messer bedroht. Bei den insgesamt acht Beschuldigten handelt es sich um Personen im Alter zwischen zwölf und 19 Jahren. Systemmedien wie der ORF sprechen in diesem Zusammenhang verharmlosend von einer „Kinderbande“.
Eine besondere kriminelle Energie legte übrigens der Haupttäter an den Tag. Er war an allen zehn Raubüberfällen beteiligt. Bei ihm handelt es sich um einen slowakischen Staatsangehörigen und er wurde laut Medienberichten – genauso wie die übrigen Minderjährigen – „seinen Eltern übergeben“.
Dass der Nachwuchskriminellen aus der Slowakei keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat hängt damit zusammen, dass in Österreich die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren beginnt. Fälle wie dieser zeigen, wie dringend eine Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre wäre, wie es etwa Wiens FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert.
[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Abu badali, based on public domain Aiga’s icons Lizenz: CC BY-SA 2.5]