#BlackLivesMatter-Demo in Wien: Corona-Maßnahmen ungültig?

by admin2

50.000 Teilnehmer demonstrieren in Wien wegen den Ereignissen in den USA – aktuelle Corona-Richtlinien scheinen dabei nicht zu gelten.

Gestern haben laut Polizei ca. 50.000 Menschen unter dem Motto „Black Lives Matter“ in Wien demonstriert. Spannend dabei ist, dass sich niemand daran stößt, dass hier weder der Mindestabstand eines „Baby-Elefanten“, noch die Maskenpflicht oder andere Corona-Richtlinien eingehalten wurden – wie man auf zahlreichen Fotos sehen kann.

Hier nochmal die aktuell geltenden Richtlinien des Sozialministeriums für Veranstaltungen:

Veranstaltungen

Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.

Die maximal zulässige Personenanzahl bei Veranstaltungen wird stufenweise erhöht:

  • Ab 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt.
  • Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Besucherinnen/Besuchern und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Besucherinnen/Besuchern möglich.
  • Ab 1. August 2020 werden diese Zahlen auf 500 Besucherinnen/Besucher in geschlossenen Räumen und 750 Besucherinnen/Besucher im Freiluftbereich erhöht.

Weiters besteht ab 1. August 2020 die Möglichkeit, Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1250 Personen im Freiluftbereich durchzuführen, sofern dies die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt. (Quelle: „Sozialministerium“)

Die Polizei berichtete dazu, dass eine Demo mit 3.000 Teilnehmern genehmigt wurde (Quelle: „Kurier“).

Nun stellt sich aber schon die Frage, wie eine solche Veranstaltung, unter den aktuell geltenden Maßnahmen überhaupt genehmigungsfähig war und warum, dann beim „explodieren“ der Besucherzahl, nicht eingeschritten wurde?

Entweder gelten die Beschränkungen nicht bei politisch opportunen Veranstaltungen bzw. Akteuren (siehe auch bei unserem Bundespräsidenten), oder die Richtlinien sind sowie so für die „Fisch“?

[Autor: W-R.M. Bild: Screenshot „Kurier“ Lizenz: –]

Das könnte Sie auch interessieren