Der erste Prozess um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wurde wegen des Terroranschlags gegen die Republik Österreich eingebracht.
Der Wiener Rechtsanwalt Norbert Wess vertritt die Mutter einer jungen Frau, die bei dem islamistischen Terrorakt ihr Leben verloren hat. Laut des Advokaten hätte der Anschlag verhindert hätte werden können.
Der 20-jährige Tscheche, der sich der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) anschloss, wurde nach einer Verurteilung vorzeitig bedingt entlassen. Unbewacht konnte der Islamist seine Machenschaften planen und umsetzen. Das Blut der Opfer klebt seither an den Regierenden.
Hätte das Innenministerium den Verbrecher im Auge behalten, wäre das Attentat nie geglückt. Drei Monate vor dem Attentat nahm er an einem Treffen von radikalen Islamisten in Wien teil. Darüber hinaus wollte er in der Slowakei Munition für ein automatisches Sturmgewehr kaufen.
Nicht nur man ließ den Verrückten unbeobachtet handeln: Wie aus einem Abschlussbericht der Zerbes-Kommission, die die Umstände hinter dem Anschlag untersucht, hervorgeht, unterliefen den Behörden zahlreiche Fehler. Unter anderem traten Mängel bei der Risikobewertung für Gefährder, bei der Datenverarbeitung sowie dem Informationsfluss zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dem Wiener LVT auf.
Nehammers Innenministerium fühlt sich trotz der „Kette an Versäumnissen“ nicht verantwortlich. Wie Weiss erklärte, sei es für die Mutter der Getöteten tragisch, dass keinerlei Bereitschaft der Republik Österreich bestehe, ihren schrecklichen Verlust entsprechend auszugleichen. Für ihren schweren Verlust erhielt die Mutter machte nach dem Verbrechensopfergesetz lächerliche 2.000 Euro zu gesprochen. Mit dieser verhöhnenden Summe konnte sie nicht einmal die Überführung nach Bayern und die angefallenen Begräbniskosten abdecken.
Um die Überführungs- und Begräbniskosten zu zahlen und entsprechendes Trauerschmerzensgeld und Schockschadensersatz zu erhalten, verlangt die Dame nun 125.000 Euro. Die Finanzprokuratur erkennt die Ansprüche der Mutter nicht an. Eine außergerichtliche Lösung wurde abgelehnt.
Auch der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole schließt sich der Klage an. Als Nebenintervenient vertritt er rund zwei Dutzend Angehörige beziehungsweise Opfer des Anschlags. Er kam mit der Tochter eines getöteten Lokal-Besitzers zur Verhandlung und reagierte erbost, als sich die Vertreter der Finanzprokuratur dagegen aussprachen, ihn als Nebenintervenient zuzulassen. Die Richterin behielt sich die Entscheidung in diesem Punkt vor.
„Ich erwarte mir, dass sie (die Vertreter der Republik, Anm.) Verantwortung übernehmen und aussprechen, dass Fehler passiert sind“, erklärte die Tochter des erschossenen Familienvaters nach der Verhandlung vor zahlreichen Journalisten. Sie schilderte die Situation als „schwierig für die Familie“. Es sei „emotional anstrengend, das durchzuarbeiten“. Sie selbst sei „enttäuscht und frustriert, dass es kein Entgegenkommen der Republik gibt“.
SPÖ und die FPÖ forderten mittels Presseaussendungen die Regierung auf, eine angemessene Entschädigung für die Terror-Opfer und die Hinterbliebenen anzuerkennen. Es sei die Pflicht von Sozialminister Mückstein sich einzusetzen. Denn Fakt ist, dass viele schwere Fehler den Behörden unterlaufen sind.
FPÖ-Obmann Norbert Hofer zeigte sich über das Fehlen eines Entschädigungsfonds empört: „Das ist einfach nur ein schäbiges Verhalten, das die Regierung hier an den Tag legt.“ Die Entschädigung der Opfer sei die „höchste Priorität“. Auch FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sieht das Verhalten der Regierung als „eine absolute Schande für unser Land“ an. Allein die Tatsache, dass eine Mutter die Republik klagen muss, beweise die Kaltschnäuzigkeit der türkis-grünen Regierung.
[Autor: A.T Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 4.0]