Andreas Bablers Uni-Karriere: Ein Mysterium

by John Tuscha

Autor: E.K.-L. Bilder: Wikipedia/Haeferl Lizenz: CC BY-SA 4.0


Konnte er ohne abgeschlossene Lehre eine Hochschule besuchen?

Andreas Babler führt den akademischen Grad eines „Master of Science“ (MSc). Dies infolge der erfolgreichen Absolvierung eines Universitätslehrgangs an der Donau-Universität Krems an der Donau. Für die Zulassung zu dem Lehrgang „Politische Kommunikation“ ist gemäß § 5 der diesbezüglichen Verordnung der Uni Krems entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder die Matura erforderlich. Keine der beiden Varianten liegt bei Babler vor.
Eine dritte Möglichkeit sind acht Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre „in adäquater Position, wenn damit eine in Absatz 1a gleichzuhaltende Qualifikation erreicht wird“.  Jene „in Absatz 1a gleichzuhaltende Qualifikation“ bedeutet: eine Berufsausübung, die qualitativ der eines Akademikers gleichkommt.

Wo finden sich nun die zumindest vier Jahre Berufsausübung auf akademischem Niveau? Sehen wir uns den Berufsverlauf des Andreas Babler auf der Internetseite der SPÖ an:

1992 Arbeiter im Maschinenbau
1993 Lagerarbeiter
1993 Präsenzdienst im Ö. Bundesheer
1994 Zeitsoldat im Ö. Bundesheer
1995 Landessekretär Sozialistische Jugend NÖ
1996 Bundessekretär Sozialistische Jugend Ö
2001 Füller und Schichtarbeiter
2004 Gemeindebediensteter in Traiskirchen
2006 Leiter Bürgermeisteramt

Landes- sowie Bundessekretär einer Jugendorganisation ist bestenfalls ein Maturanten-Job. Die anspruchsvollste Tätigkeit Bablers dürfte daher diejenige des „Leiters des Bürgermeisteramtes“ (wahrscheinlich in Traiskirchen), mit anderen Worten: die eines „leitenden Gemeindebeamten“ im Sinne der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung (Verwendungsgruppe VI) gewesen sein. Dafür ist eine abgelegte Matura, eine Beamtenaufstiegsprüfung (B-Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung notwendig. Für die Verwendungsgruppe V (Fachdienst) ist eine abgeschlossene Lehre Voraussetzung, die Babler ebenfalls nicht hat. Die Tätigkeit „Leiter Bürgermeisteramt“ – was immer dies konkret bedeuten mag – ist daher in keiner Weise als Berufsausübung auf akademischem Niveau anzusehen.

Es stellt sich sohin die Frage: Wie hat Andreas Babler den Zugang zu einem Universitätslehrgang trotz offenbar nicht vorhandener Voraussetzungen geschafft?

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