Die Grünen als Pädophilen-Versteher

by John Tuscha

Autor: B.T. Bild: ZurZeit-Archiv Lizenz: CC BY-SA 4.0 DEED


Keine Zustimmung zu Antrag gegen Kindesmissbrauch

Der Fall Teichtmeister hat etliche Schlagzeilen gefüllt. Nun wurde in Wien kürzlich ein erneuter Missbrauchsfall Jugendlicher im Kulturbereich bekannt.  Der Kultursprecher der Wiener Freiheitlichen, Stefan Berger, warnt, dass Kinder und Jugendliche im Kulturbereich in letzter Zeit gehäuft Gefährdungen ausgesetzt sind. „Es kann nicht sein, dass Eltern ihre Kinder mit einem mulmigen Gefühl in Kulturinstitutionen geben, weil sie sexuelle Übergriffe befürchten. Dem muss entschieden entgegengetreten werden“, so Berger in einer Aussendung.

Um den Kinderschutz im Kulturbereich zu verbessern, brachten die Wiener Freiheitlichen einen Antrag im Gemeinderat ein. Darin wird die Stadt Wien aufgefordert, alle möglichen Maßnahmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch und zur Sensibilisierung von Beteiligten im Kulturbereich zu ergreifen, um den Schutz Minderjähriger bestmöglich zu garantieren. Außerdem wird angesichts der Häufung pädophiler Straftaten gefordert, alle Förderrichtlinien im Bereich der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft dahingehend zu adaptieren, dass Fördernehmer der Stadt Wien, die beabsichtigen mit Minderjährigen zu arbeiten, ein zeitgemäßes Kinderschutzkonzept vorzulegen haben.

Der Antrag der FPÖ fand breite Zustimmung. Die einzige Fraktion, die dem Antrag nicht zustimmte, waren die Grünen. Das zeigt einmal mehr den problematischen Umgang der Linken mit Kindesmissbrauch. Anfang der 1980er-Jahre setzten sich die Grünen massiv für die Legalisierung von Pädophilie ein – nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in Österreich.

Konkret geht es um das „Programm zur Sexualität“ der Alternativen Liste Wien (ALW) aus dem Jahr 1984. Darin heißt es: „Wir treten für das Recht eines/r jeden auf Homosexualität, auf freie und selbstbestimmte Verbindung zwischen jedem/jeder und jedem/jeder, unabhängig von Geschlecht und Alter und sonstigen Regeln und Einschränkungen.“

Dann wird beklagt: „Noch immer existieren in Österreich diskriminierende Gesetze gegen sexuelle Kommunikation der Kinder mit Erwachsenen (StGB): § 206 Beischlaf mit einer unmündigen Person § 207 Unzucht mit Unmündigen. (…) In Handlungen sexueller Kommunikation, die dem freien Einverständnis aller Beteiligten (also auch der Kinder) entspringen, darf kein demokratischer Gesetzgeber sich einmischen (…)“

Die Alternative Liste war eine der beiden Vorgängerparteien der heutigen Grünen, wobei die Wiener Landesgruppe politisch besonders weit links stand.

Das könnte Sie auch interessieren