Die Stellungnahme Van der Bellens zu den Abschiebungen
In der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Profil schreibt der Herausgeber Christian Rainer in der Sache der abgeschobenen Georgier und Armenier:
„So rudert auch der Bundespräsident hilflos in der Luft, wenn er ‚nicht glauben kann und will, dass wir in einem Land leben, wo dies in dieser Form wirklich notwendig ist‘. Warum hat Alexander Van der Bellen statt ‚tiefer Betroffenheit‘ nicht konkret gesagt, er wünsche sich andere Gesetze, die seiner und einer von ihm in der Bevölkerung vermuteten Humanität entsprechen, die in der Folge die Abschiebung integrierter Kinder verhindern würden? Hier hat das Staatsoberhaupt eine Chance vergeben.“
Dem Profil-Herausgeber ist zu widersprechen. Nein, Herr Van der Bellen hat keine Chance vergeben. Denn er hat nie eine solche gehabt. Aus einem ganz einfachen Grund: Gemäß unserer Verfassung hat ein Bundespräsident gewisse sorgsam umrissene und klar definierte Befugnisse und Aufgaben. Für die er mit Steuergeld bezahlt wird. Stellungnahmen zu rechtskonformen Akten der Vollziehung gehören nicht dazu. Auch nicht die Äußerung „tiefer Betroffenheit“ und sonstiger Gemütsregungen. Ob er etwas „glauben kann oder will“ ist allein seine Privatsache. Entgegen der Auffassung vieler Bürger ist der Bundespräsident keine wie auch immer geartete „moralische Instanz“, denn davon ist in der Verfassung keine Rede. Der Bürger braucht keinen Vormund!
Auffallend ist halt nur, dass sich Herr Van der Bellen stets dann – und nur dann! – bemerkbar macht, wenn es darum geht, dem politisch korrekten Gutmenschentum einen Gefallen zu tun.
[Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 3.0 at]