Erneuter Plagiatsvorwurf führt zu Titelverzicht des ÖVP-Nationalrats

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Nun steht auch Peter Weidinger (ÖVP) unter Verdacht gegen seine ehrenwörtliche Erklärung verstoßen zu haben. Begutachter der Arbeit war der Grazer Universitätsrektor Martin Polaschek.

Der „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hat nun sein nächstes Opfer gefunden. Nach Christine Aschbacher erhebt der Plagiatsgutachter den nächsten Vorwurf gegenüber der “Politiker-Diplomarbeit” von ÖVP-Nationalratsabgeordneten Peter Weidinger. Er übernahm das Mandat im Januar 2020 von Elisabeth Köstinger.

Die rechtswissenschaftliche Abschlussarbeit: “Die Kanadische Kompetenzverteilung und ihre mögliche Bedeutung für die föderalistische Debatte innerhalb der EU”, die von der Universität Graz im Jahr 2003 angenommen wurde, soll auch von Übersetzungsplagiaten gespickt sein.

Es soll sich um ein seltenes, rekonstruierbares Plagiatsmuster handeln. Weidinger schrieb von einer englischsprachigen Quelle ab, indem er den Text ins Deutsche übersetzte. Dabei sollen keine Anführungszeichen und Quellenangaben bei den Übernahmen zu finden sein, so Weber. Zusätzlich wirft der „Plagiatsjäger“ dem Nationalratsabgeordneten auch vor, deutschsprachige Quellen plagiiert zu haben. Darunter seien auch Internet zugängliche Dokumente, wie ein Länderbericht oder ein universitäres Kanada-Lexikon.

Diese Text-Übereinstimmungen wurden, wie im aufgedeckten Fall von Ex-Ministerin Aschbacher, mit der Software “Turnitin” gefunden. Weber zählte in diesem 29-seitigen Gutachten 30 Plagiatsfragmente. Die Diplomarbeit umfasst dabei insgesamt 107 Seiten.

Begutachter der Diplomarbeit war der damalige außerordentliche Professor Martin Polaschek, der heutige Rektor der Universität Graz. Als er Vizerektor der Universität war, kam es schon zu einem ähnlichen Vorfall. Damals ging es um die Aberkennung des Doktorgrades von VP-Landesrat Christian Buchmann. Ein Zufall? Wohl kaum!

Interessanterweise muss der Verdacht des Plagiarismus schon vorher geschöpft worden sein: Die Diplomarbeit wurde nämlich bereits vor Webers Begutachtung mit der Software “Turnitin” überprüft.

Wie Weber wiederholt erwähnte kann „die Lehre nur wiederum sein, zumindest ab sofort alle Arbeiten mit Plagiatssoftware zu überprüfen, sofern dies rückblickend nicht mehr machbar ist.” Denn eine verpflichtende Softwarekontrolle kommt allen Absolventen zugute. Außerdem bräuchte es nun ein „interdisziplinär angelegtes inhaltsanalytisches Forschungsprojekt zur Erhebung des Plagiatsanteils in älteren Abschlussarbeiten“, so Weber abschließend in seiner Aussendung.

Wie aktuell gemeldet hat der ÖVP Nationalratsabgeordnete nun mehr seinen akademischen Grad zurückgelegt.

[Autor: A.T. Bild: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Lizenz: -]

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