„Fake Laws“: Kurz & Co. ohne Rechtsstaat

by admin2

Schon seit Wochen gährt die Diskussion um die Anti-Corona-Gesetze und die Frage, inwieweit diese verfassungswidrig und vereinbar mit Bürger- und Menschenrechten seien. Zunehmen treten auch prominente Rechtsxperten vor den Vorhang, und kritisieren Kurz und seine Minister scharf im Umgang mit Recht.

So titelte dieser Tage „Die Presse“ einen Gastkommentar zweier Juristen: „Fake Laws: Regierungswünsche als geltendes Recht hingestellt“. Die beiden Autoren, MMag. Dr. Meditz und Dr. Negwer, beide Juristen, führen präzise aus, was sie mit dem passenden Begriff „Fake Laws“ meinen, und führen mehrere Beispiel dafür aus, wie Kurz, Nehammer und Anschober per Kommunikation geltendes Recht quasi überzogen haben, und ihre Wünsche als Gesetz kommunizierten, welches nicht nur von Bürgern, sondern auch durch die Polizei so vielfach hingenommen wurde. Konkret geht es dabei unter anderem um die so genannten „Ausgangsbeschränkungen“ und die Frage, inwieweit man in seinem privaten Heim Gäste empfangen dürfte. Letzteres ist der Fall, und auch das Verlassen der eigenen vier Wände ist genau genommen immer erlaubt, wenngleich auch der Innenminister und der Kanzler immer nur vier Gründe erwähnten.

Ähnliches bei Begräbnissen: Auch hier ist – unter Wahrung der Abstandsregeln – nach geltendem Recht sehr wohl immer eine Teilnahme gestattet, auch wenn der grüne Gesundheitminister wider besseren Wissens nicht müde wird, anderes zu behaupten.

[Autor: W.M. Bild: Screenshot „Presse“ Lizenz: –]

Das könnte Sie auch interessieren