Die politisch korrekten Kreuzzügler gegen die Identitäre Bewegung (IB) müssen zwei Niederlagen einstecken. In der Sitzung am Mittwoch lehnte der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ einen von Liste Jetzt einbrachten Entschließungsantrag, der von ÖVP und Neos unterstützt wurde und der auf die behördliche Auflösung von drei Vereinen der IB abzielte, ab. Wie das Internetmedium unzensuriert.at anmerkt, hat Ex-Kanzler Sebastian Kurz, der diese Bewegung laufend als rechtsextrem diffamierte und eine Auflösung sogar zur Koalitionsbedingung machte, eine herbe Niederlage einstecken müssen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat wiederum das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesverfassungsschutz eine schallende Ohrfeige versetzt. In einem (nicht rechtskräftigen) Urteil wurde dem Inlandsgeheimdienst aufgetragen, eine Mitteilung zu widerrufen, in der die IB als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eingestuft wird. Dies geschah in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsschutzes vom 11. Juli dieses Jahres. Kurz zuvor, in dem am 27. Juni veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2018, wird die IB nur als „Verdachtsfall“ eingestuft.
In seiner Begründung argumentierte der dem deutschen Innenministerium unterstehende Geheimdienst damit, dass die IB angeblich letztlich darauf abziele, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise diskriminiere. Das Verwaltungsgericht Köln, das über den Eilantrag der IB entschied, sah die Sache anders: Durch die Mitteilung des Verfassungsschutzes wurde die IB in ihrem vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährleisteten sozialen Achtungsanspruch sowie in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
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