Ein geplanter flächendeckender Algorithmus zur Einschätzung der Arbeitsmarktchancen wurde gekippt.
“Profiling”, also die Auswertung personenbezogener Daten wie Alter, Geschlecht und berufliche Laufbahn, waren ein wesentlicher Bestandteil des Algorithmus. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, kritisiert die Datenschutzbehörde Österreich.
Zwar würde trotz Algorithmus letztlich der Berater über die betroffenen Personen entscheiden. Die Arbeitssuchenden könnten sich aber „nicht rechtswirksam auf diesen Umstand berufen“, betont die Datenschutzbehörde.
Auf dem politischen Parkett gehen die Meinungen zu dem Algorithmus-Projekt weit auseinander. Die SPÖ fordert primär eine Aufstockung des AMS-Personals. Die Grünen stehen dem Algorithmus kritisch gegenüber, die ÖVP befürwortet das Projekt. Die Freiheit zeigten sich über die Ablehnung des Algorithmus erfreut.
Die fehlende rechtliche Grundlage für den Algorithmus zeigt, wie unklar das österreichische Rechtssystem zur Digitalisierung steht.
Während Debatten zum dritten Geschlecht und der “Klimadebatte” an der Tagesordnung stehen, hat die österreichische Regierung keine eindeutige Antwort auf die digitalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
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