Liechtenstein hat einen vernünftigen Fürsten

by admin2

Unmut der Gutmenschen über fürstliche Stellungnahme zur Homo-Adoption

Mit Äußerungen zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zieht Fürst Hans-Adam II. den Unmut von sich fortschrittlich dünkenden LGBTI-Kreisen (Lesben, Gays [Schwule], Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle) auf sich. Jüngstes Beispiel sind die Themen Ehe für alle sowie das  Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Fürst Hans-Adam II. sorgt mit einer Stellungnahme in einem Interview mit Radio L bei einem Teil der Bevölkerung – angeblich! – für Unmut, sogar von Wut und Sprachlosigkeit sei die Rede. Zumindest nach dem Dafürhalten gewisser Medien, die da titeln Wut beim Verein Flay Liechtenstein: Wir sind sprachlos (Vaduzer Tageszeitung „Liechtensteiner Vaterland“) oder Der Fürst provoziert Schwule und Lesben („Neue Zürcher Zeitung“)

Das Staatsoberhaupt formuliert im Radiogespräch wie folgt: „Wenn Homosexuelle Knaben adoptieren, ist das nicht unproblematisch“. Der Fürst spielt damit auf etwas an, was so manchem Zeitgenossen dabei in den Sinn kommt: Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass zwei Schwule ein Kind männlichen Geschlechtes mit der Absicht adoptieren, sich eine Art Spielzeug zu halten. Mit einem anderen Wort: Pädophilie. Da das Kindeswohl höchste Priorität genießt, sollte ein derartiges Szenario beim Adoptionsverfahren  keineswegs außer Acht gelassen werden, weil eine Penetration lebenslange Traumata hervorrufen könnte. Zudem ist bei Schwulen die Promiskuitätsrate erheblich höher als bei einem heterosexuellen Ehepaar, was mit dem frühkindlichen Bedürfnis nach einer stabilen Beziehung eher nicht in Einklang zu bringen ist.

Nach liechtensteinischem Familienrecht sind Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben (seit 2011 im Fürstentum möglich), weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen. Das wollen die davon betroffenen Kreise ändern, obschon es sich im Fürstentum um eine sehr überschaubare Personenanzahl handeln dürfte. Die jedoch die Unterstützung derer erfahren, denen das traditionelle Familienbild ein Dorn im Auge ist.

Eine weitere Wortfolge behagt den Befürwortern einer Schwulen-Adoption keineswegs: Der Fürst stellt ein Veto des Erbprinzen Alois, der für den 76-jährigen Hans-Adam II. die Amtsgeschäfte führt, in Aussicht. Denn bevor ein Gesetz seine Wirksamkeit entfaltet bedarf es der fürstlichen Sanktion. Hans-Adam II. über die Reaktion des Sohnes wörtlich: Ich würde davon ausgehen, dass er sein Veto einlegen würde, falls es zu einem Mehrheitsbeschluss kommen sollte. Schlechte Karten also für Schwule und Lesben.

Der Verein „Flay Liechtenstein“, der sich für die Gleichstellung von LGBTI-Personen einsetzt, sieht hier einen Handlungsbedarf. Weil für eingetragene Paare die Fremd- und die Stiefkindadoption verboten sei, könne sich eine paradoxe Situation ergeben: Eine LGBTI-Person dürfe zwar allein adoptieren, auch wenn sie in einer faktischen, aber nicht eingetragenen Partnerschaft lebe, verliere dieses Recht aber, sobald die Partnerschaft eingetragen werde.

[Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/GuentherZ Lizenz: CC BY 3.0]

Das könnte Sie auch interessieren