Pünktlich zum Beginn des Unterrichtsjahres liefert das österreichische Wohlfahrtssystem wieder ein Lehrstück über seine eigenen Fehlanreize. Unter dem wohlklingenden Namen „Schulstartklar!“ verteilt das Sozialministerium 150-Euro-Gutscheine an Familien mit Schulkindern, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Rund 48.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind bezugsberechtigt, das Gesamtbudget der Aktion beträgt 18,6 Millionen Euro. Finanziert wird das Programm vom Sozialministerium und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Was der Bevölkerung als gezielte Hilfe für bedürftige Kinder verkauft wird, taucht allerdings bereits auf Social-Media-Plattformen zum Weiterverkauf auf. In einer arabischsprachigen Facebook-Gruppe wurden unter anderem Gutscheine im Wert von 300 Euro für 200 Euro Bargeld angeboten. Ein Lehrstück über einen Sozialstaat, der Leistungen verteilt und anschließend feststellen muss, dass einzelne Empfänger versuchen, die zweckgebundene Unterstützung zu Geld zu machen.
Der Schwarzmarkt mit der staatlichen Beute
Die Dreistigkeit der Inserate spottet jeder Beschreibung. „Ich habe Gutscheine im Wert von 300 Euro und möchte sie für 200 Euro verkaufen“, schrieb eine Person in einer Facebook-Gruppe. In den Kommentaren bot eine weitere Person ebenfalls Gutscheine im Wert von 300 Euro für 200 Euro an und erklärte, diese seien von anderen Personen bei ihr hinterlegt worden.
Dabei ist die Verwendung eigentlich klar geregelt. Der Schulstartklar-Gutschein darf ausschließlich für Schulartikel bei Libro und Pagro eingelöst werden. Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen. Auch der Verkauf beziehungsweise die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Dass ausgerechnet die Volkshilfe mit der Betreuung der Aktion für das Sozialministerium beauftragt ist, passt ins politische Bild. Anstatt Sachleistungen direkt dort auszugeben, wo der tatsächliche Bedarf kontrollierbar wäre, setzt die Bürokratie auf digitale Gutscheine. Zwar sind diese personalisiert, zweckgebunden und können gesperrt werden. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Fall, dass selbst ein solches System den Versuch des Weiterverkaufs nicht vollständig verhindert.
Heilige Empörung im Ministerium als billiges Schattenspiel
Nach Bekanntwerden der Verkaufsangebote reagierte Sozialministerin Korinna Schumann scharf. Wer versuche, das Gutscheinsystem zu betrügen, müsse mit Konsequenzen rechnen; entsprechende Gutscheine würden sofort gesperrt. Nach Angaben der Ministerin soll die betreffende Person anschließend auch keinen weiteren Gutschein erhalten.
Damit existieren sehr wohl Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Doch genau die Tatsache, dass solche Angebote überhaupt öffentlich auftauchen, wirft die Frage auf, wie missbrauchssicher das System tatsächlich ist. Die Gutscheine müssen zwar von der bezugsberechtigten Person freigeschaltet werden und dürfen offiziell nicht weitergegeben werden. Beim Einkauf selbst ist jedoch kein Ausweis erforderlich.
Die zuständigen Stellen betonen, dass es sich bislang nur um einzelne bekannt gewordene Fälle handle und nicht sämtliche Bezieher unter Generalverdacht gestellt werden dürften. Das ist richtig. Ebenso richtig ist aber, dass bereits wenige öffentlich angebotene Gutscheine einen offensichtlichen Konstruktionsfehler sichtbar machen: Eine staatliche Sachleistung, die praktisch weiterverkauft werden kann, ist eben nicht vollständig gegen Zweckentfremdung geschützt.
Verhöhnung des arbeitenden Mittelstands
Während einzelne Empfänger staatliche Zuwendungen zu Barem machen wollen, müssen Eltern außerhalb der Mindestsicherung die Kosten für Hefte, Schultaschen, Schreibmaterial und andere Schulartikel grundsätzlich selbst tragen. Zwar erhalten Familien unabhängig von der Mindestsicherung weitere Unterstützungen wie das allgemeine Schulstartgeld im Rahmen der Familienbeihilfe, der zusätzliche 150-Euro-Gutschein von Schulstartklar ist jedoch ausdrücklich Haushalten mit Mindestsicherungs- oder Sozialhilfebezug vorbehalten.
Genau hier entsteht der politische Ärger. Wer arbeitet, Steuern und Abgaben bezahlt und knapp oberhalb der Anspruchsgrenzen liegt, finanziert ein System mit, dessen zusätzliche Unterstützungen ihm selbst nicht offenstehen. Wenn dann ausgerechnet zweckgebundene Hilfen öffentlich mit Abschlag gegen Bargeld angeboten werden, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass der Staat bei der Verteilung großzügiger ist als bei der Kontrolle.
Der österreichische Sozialstaat muss Bedürftigkeit absichern. Er darf daraus aber kein System machen, in dem Kontrolle erst dann beginnt, wenn der Missbrauch bereits öffentlich im Internet angeboten wird.
Sachleistungen statt handelbarer Gutscheine
Der Fall der Schulstart-Gutscheine muss Anlass sein, die Konstruktion zu überprüfen. Staatliche Unterstützung für Kinder soll dort ankommen, wofür sie gedacht ist: bei Schulmaterial, Kleidung und tatsächlichem Bedarf der Kinder.
Frei weitergebbare oder leicht übertragbare Gutscheine dürfen deshalb kein Dauerzustand sein. Technische Sperren, eindeutige Personalisierung und wirksame Kontrollen beim Einlösen müssen so ausgestaltet werden, dass ein Verkauf an Dritte praktisch unmöglich wird. Denkbar wäre ebenso eine stärkere Abwicklung über Schulen oder andere Stellen, die den tatsächlichen Bedarf unmittelbar feststellen können.
Wer beim unerlaubten Verkauf staatlicher Hilfen erwischt wird, muss zumindest den Gutschein verlieren und von weiteren Leistungen dieser konkreten Aktion ausgeschlossen werden. Genau diese Konsequenz hat das Sozialministerium für die bekannt gewordenen Fälle angekündigt.
Was daraus nicht automatisch folgt, ist der Verlust sämtlicher Sozialleistungen oder eines Aufenthaltstitels. Solche Maßnahmen setzen eigene gesetzliche Voraussetzungen und individuelle Verfahren voraus. Wer Sozialleistungsmissbrauch tatsächlich strafbar begeht, muss nach den dafür geltenden Gesetzen verfolgt werden.
Der Staat hat die Pflicht, das Geld seiner Steuerzahler zu schützen. Hilfe für bedürftige Kinder ist sinnvoll. Ein System, das den Weiterverkauf staatlicher Unterstützung ermöglicht, muss aber so lange nachgebessert werden, bis Missbrauch nicht nur verboten, sondern praktisch weitgehend ausgeschlossen ist.
