Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Wien: Arztwechsel während des Quartals?

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Kredinara Lizenz: CC BY-SA 4.0 DEED


Ein Hindernislauf für die Versicherten, welche die Kasse durch ihre Beiträge finanzieren

Grundsätzlich ist es nicht möglich, seinen Hausarzt während des laufenden Quartals zu wechseln, denn die ÖGK-Krankenordnung bestimmt (gerafft, vor allem wegen der Aufblähung des Normtextes durch braves Gendern): „§ 8. (1) Der behandelnde Vertragsarzt für Allgemeinmedizin darf innerhalb eines Kalendervierteljahres nur mit Zustimmung der Österreichischen Gesundheitskasse gewechselt werden … Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Wechsel darauf zurückzuführen ist, dass der Patient aus gerechtfertigten Gründen die weitere Behandlung durch den bisherigen Arzt ablehnt.“

Ganz schön streng, vor allem, wenn man sich den vorliegenden Fall vor Augen führt: Eine Versicherte leidet an Diabetes und benötigt ein bestimmtes Medikament. Leider ist der bisherige Hausarzt per Ende September 2023 in Pension gegangen, aber die Sprechstundehilfe sagt den Patienten, in zwei Wochen übernehme ein neuer Arzt diese Kassenstelle.

Die Wochen vergehen, aber keine Spur vom versprochenen Nachfolger. Jetzt wird das Medikament knapp, die Versicherte liegt zudem mit einer hartnäckigen Verkühlung darnieder. Der Ehemann sucht einen Praktiker in der Nähe, findet eine Ärztin und bittet um die Verschreibung des Arzneimittels. Obwohl das Medikament vom Spital vorgeschrieben worden ist, versteift sich die Ärztin darauf, sie müsse die Patientin jedenfalls sehen. Was aber wegen des Gesundheitszustandes nicht gut möglich ist. Auch in ihrem sonstigen Verhalten stellt sich die Ärztin als problematische Persönlichkeit heraus.

Letzter Ausweg: Die Versicherte bittet die ÖGK um Bewilligung eines Arztwechsels. Erste Antwort der Kasse: Man will die Versicherungsnummer, obwohl die in der E-Post zweimal angeführt ist. Na gut, Fehler passieren. Dann schreibt die Kasse: „Leider war dies von der Kollegin ein Irrtum. Wir benötigen bitte die Telefonnummer, damit der Chefarzt Sie kontaktieren kann.“

Die kranke Versicherte freut sich, dass sich sogar der Chefarzt ihrer Sache annimmt. Fehlanzeige! Denn am folgenden Tag ruft ein Mitarbeiter der ÖGK an. Der weigert sich allerdings seinen Namen zu nennen, räumt bloß ein, kein Arzt zu sein und teilt mit: Ablehnung des Wunsches nach einem Arztwechsel.

Auch die darauf kontaktierte Ombudsstelle der ÖGK kann nicht helfen und schreibt: „In Ihrem Fall wird auch nach nochmaliger Überprüfung durch eine Ärztin des Medizinischen Dienstes die E-Card-Freischaltung abgelehnt.“

Denn man könne doch die Ärztin um einen Hausbesuch bitten. Die komme, so offensichtlich die Ansicht der Kasse, auch wegen einer Verkühlung ins Haus. Weiters schlägt man vor, einen Facharzt zu konsultieren, obwohl jeder weiß, dass ein Termin bei einem Kassenfacharzt binnen kurzer Zeit kaum zu kriegen ist.

Die Erlassung eines Bescheides sei laut der Ärztlichen Direktion nicht vorgesehen. Und eine Anfrage bei der ÖGK-Pressestelle, ob nunmehr die Mitarbeiter mit den Versicherten anonym verkehren, bleibt  unbeantwortet.

Tja, nach was schaut das aus? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als würde die Gesundheitskasse ihre Versicherten ein bisserl von oben herab behandeln. Denen gegenüber bleibt man anonym, obschon ein Hauch an Höflichkeit es gebietet, am Telefon seinen Namen zu nennen. Dabei sind es die Versicherten, die das Werkl am Laufen halten und von deren Beiträgen die Mitarbeiter der Kasse bezahlt werden.

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