ORF-Weißmann möchte Ungeimpften das Gehalt streichen

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Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Eino81 Lizenz: CC BY-SA 4.0


Ab 15. Februar droht diese Maßnahme allen, die im Home Office nicht eingesetzt werden können.

„Für all jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt“, hieß es wörtlich in dem von Generaldirketor Roland Weißmann verfassten internen Dokument. Nicht betroffen sind nur jene Mitarbeiter, die eine rechtskräfitge „Ausnahme COVID-19-Impfung“ vorlegen können oder genesen sind.

Diese Maßnahme rechtfertigt der ORF-Chef aufgrund sogenannter Expertenmeinungen und entsprechend der vorliegenden Prognoserechnungen. Laut dieser soll in den ersten drei Februar-Wochen mit dem Höhepunkt der „Omikron-Pandemiewelle“ zu rechnen sein. Dementsprechend muss laut Weißmann auf drastische Kontaktreduzierung bis zum Abflachen gesetzt werden.

„Angesichts des Umstands, dass infizierte und positiv getestete Personen auf der Basis der gültigen Rechtslage (und ungeachtet, ob keine, leichte oder schwere Krankheitssymptome auftreten) mit einer behördlichen Absonderung zu rechnen haben, können Ausfälle nahezu zwangsläufig zu einer angespannten Personalsituation führen.“, erklärte er abschließend.

Man merkt, in Österreich und in Deutschland ist hinsichtlich der Corona-Maßnahmen keine Grenze für Verblendung und Absurdität gesetzt. Trotz gegenteiliger Faktenlage hält man an reinem Unsinn fest. Erschreckend ist, dass vor allem die leitenden Personen des Staates von diesem „Dummheitsvirus“ ergriffen worden sind.

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