Wie ZurZeit bereits berichtete, wurde die Querdenker-Demo vom Berliner Senat verboten. Dieser Beschluss wurde nun gerichtlich aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen unter Vorschriften für zulässig erklärt. Das von der Berliner Versammlungsbehörde bewusst für kommendes Wochenende erlassene Veranstaltungsverbot wurde somit durch einen Eilbeschluss aufgehoben. Sowohl für die Veranstalter der Querdenker-Demo als auch für die Demokratie ein großer Erfolg.
Das Gericht stellte fest: Die Demokratie war durch den unzulässigen Erlass gefährdet. Andreas Geisel (SPD) der öffentlich sagte man solle Corona Leugner, Rechtspopulisten und Reichsbürgern nicht nochmals die Möglichkeit geben das System anzuschwärzen, steht seither unter Kritik. Ein Rücktritt kommt dem roten Totalitären bisher offenbar aber nicht in den Sinn.
30.000 Menschen oder mehr werden jetzt nun auf den Berliner Straßen erwartet, wie die Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte. Slowik wurde übrigens von jenem Andreas Geisel in alleiniger Entscheidung 2018 zur Polizeipräsidentin ernannt.
Das Verwaltungsgericht erklärte, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen, da es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebe. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt, dass das Land Berlin nicht überzeugenderweise ablehnen konnte.
Der Veranstalter erklärte sich bereit durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung den Mindestabstand einhalten. Die Maskenpflicht gehört nicht zu den Auflagen. Falls sich Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man die Demonstration „zügig“ auflösen, hieß es von Seiten der Polizei.
Bemerkenswert ist das die Berliner Stadtregierung die gleiche ist wie in Wien. Wo Vizebürgermeisterin Birgitt Hebein dann Demokratie anerkennt, wenn sie ihren Maximen entspricht.
[Autor: A.P. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC0]