Verfassungsgerichtshof stärkt Einwanderung in den Sozialstaat

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„Erkenntnis“ zu Sozialhilfe zeigt, wie parteiisch und weltfremd Höchstrichter sein können

Die linken Parteien jubeln, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) große Teile der von der früheren türkis-blauen Regierung beschlossenen Sozialhilfe aufgehoben hat. So befanden es die Verfassungsrichter, dass die Staffelung der Höchstsätze für Kinder „sachlich nicht gerechtfertigt“ sei und deshalb eine „verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“ darstelle.

Als verfassungswidrig erachtete der VfGH die Regelung, dass für Einwanderer der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Kenntnissen der deutschen oder englischen Sprache gekoppelt wurde. Hier meinen die Verfassungsrichter, es sei „schon deshalb eine unsachliche Regelung getroffen worden, weil keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll“.

Zudem sei „offenkundig, dass für viele Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt weder Deutsch auf B1-Niveau noch Englisch auf C1-Niveau erforderlich sind.“ Tatsächlich gibt es Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, wo derartig hohe Sprachkenntnisse nicht notwendig sind – etwa für Hilfsarbeiten am Bau. Also die angeblich so dringend benötigten Facharbeiter sind damit nicht gemeint, sondern nur nicht oder schlecht qualifizierte Arbeitskräfte. Zudem lässt das VfGH-Erkenntnis darauf schließen, dass für die Höchstrichter die Integration, die nun einmal mit dem Erlernen der deutschen Sprache beginnt, kein Anliegen ist.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bezeichnete daher die Entscheidung des VfGH als „schräg und weltfremd“, die „Höchstrichter stellen mit dieser Entscheidung den Magnet für unqualifizierte Zuwanderung wieder auf Maximalleistung“. Das überrascht im Grunde genommen nicht, denn der Großteil der VfGH-Richter wurde noch von den früheren rot-schwarzen Regierungen in ihr Amt gebracht.

[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/VfGH/Achim Bieniek Lizenz: CC BY-SA 3.0 AT]

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