Braucht’s noch ein Adelsaufhebungsgesetz?

by admin2

Fragen nach der Ablehnung von Habsburgs VfGH-Beschwerde

Der Verfassungsgerichthof hat kürzlich eine Beschwerde des Kaiser-Enkels Karl von Habsburg abgewiesen. Dieser hatte das Höchstgericht bemüht, nachdem er vom Wiener Landesverwaltungsgericht wegen Verstoßes gegen das Adelaufhebungsgesetz (1919) verurteilt worden war. Er dürfe nämlich das „von“ nicht inmitten seines Namens führen. Also „Karl Habsburg“ statt „Karl von Habsburg“. Zwar ein Urteil ohne Rechtsfolgen – denn die Strafe in Höhe von 20.000 Kronen ist ohne Indexierung schwerlich vollstreckbar – aber dennoch ein Urteil mit Symbolwirkung. Möglich allerdings wäre eine Haftstrafe, das wird allerdings noch ausjudiziert.

Angesichts des europaweiten Machtverlustes des Adels um die Jahrtausendwende wirken solche Gesetze anachronistisch und lächerlich. Außerdem: Man denke – trotz aller Vorbehalte gegen einzelne Mitglieder des Kaiserhauses – doch bitte an die Verdienste, die die Monarchie diesem Lande beschert hat. Man gehe durch Wien, durch Bad Ischl, fahre durchs Salzkammergut oder nach Innsbruck. Auch der Tourismus lebt seit einem halben Jahrhundert sehr gut vom architektonischen und kulturellen Erbe der Habsburgermonarchie. Nicht nur in Wien, quer durch Europa hat die jahrhundertelange Verquickung von Religion und Staat in allen Bereichen des Lebens reichlich Früchte getragen. Was wäre das christliche Abendland etwa ohne das Mäzenatentum der Fürsten? Man vergleiche es einmal mit jenem des sozialistisch-republikanischen „Staatskünstler“-Wiens!

Hat die Justiz keine anderen Sorgen, als ein alteingesessenes Adelsgeschlecht, das für die Republik ohnehin keine Gefahr darstellt, von Instanz zu Instanz zu jagen?

Die SPÖ ruiniert seit Jahrzenten das kulturell-architektonische Erbe der Stadt Wien, die Chorherr-Grünen klopfen nun auch im Bund an die Flügeltüren und die imperiale Hofburg wird gerade von einem linksgrünen Bundespräsidenten, ehemals Freimaurer und Kommunisten-Wähler, konterkariert. Wir haben also genügend andere Sorgen als einen Scheinkampf gegen den Adel – oder zumindest gegen das, was sich dafür hält. Traurig genug, was von den Habsburgern übriggeblieben ist, wenn man bedenkt, dass sie einst ein Reich regierten, in dem die Sonne nicht unterging.

Der Macht des Adels beschränkt sich nunmehr ohnehin bloß auf eine Handvoll mehr oder weniger einflusslose Abendgesellschaften mit ihren Salonlöwen. Die republikanische Staatsform ist durch die Verfassung zur Genüge geschützt! Wozu also das Theater?

Es wäre an der Zeit, die Verdienste der Habsburger – auch wenn sich Karl selbst keine nennenswerten ans Revers heften kann – endlich durch die Aufhebung dieses überholten Gesetzes mit gebührendem Respekt zu würdigen – zumal unter Berufung auf dieses sozialistisch-plebejische Gesetz schon seinerzeit Kaiserin Zita, die letzte Lichtgestalt des Geschlechts, jahrzehntelang aus ihrer Heimat ferngehalten wurde.

Übrigens: Warum nimmt niemand Anstoß daran, wenn unser Bundespräsident mit seinem Namen den trügerischen Anschein von Nobilität erweckt? Vielleicht sollten die Habsburger – es trifft ja nicht nur Karl, sonst wär’s egal – das „von“ einfach als Nachname annehmen. Oder wir machen auch Alexander Van der Bellen zu Alexander Bellen!

[Autor: A.L. Bild: www.wikipedia.org Lizenz: ]

Das könnte Sie auch interessieren