Juristen sehen schwerwiegende Rechtsbrüche. Das geplante Infektionsschutzgesetz droht eine weitere Entmachtung des Parlaments.
Der Bundestag soll eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschließen, die drastische Notstandsermächtigungen gesetzlich festlegen soll. Einen Parlamentsvorbehalt, soll es nicht geben. Ausgangssperren, Massenquarantäne oder etwa die vorgesehene Pflicht eines Impfnachweises bei Einreise in die Bundesrepublik könnten praktisch willkürlich ausgerufen werden.
Der Großteil der Ärztekammern und Medizinerverbände ordneten sich dem Bestreben der Bundesregierung unter und übten nur verhalten Kritik. Die Sozialverbände beklagen die Zweiklassenmedizin. Bei den Kassenärzten stößt die geplante Verpflichtung zum Impfen auf Unmut.
Die Mehrheit der Juristen beklagte hingegen massive rechtliche Probleme. Sie mahnten nicht nur vor der potenziellen Gefahr massiver Willkür der Exekutive, sondern auch vor der praktisch endlosen Fortsetzbarkeit der Notstandsregeln.
Der angehörte Rechtsanwalt Tobias Gall kritisierte, wie andere Kollegen auch, die geplanten Gesetzesänderungen scharf. Gall erklärte, dass es dem Entwurf an mehreren Grundsätzen mangle. Beispielsweise würde der Parlamentsvorbehalt ausgehebelt und die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werden.
„Das sind die stärksten Eingriffe in Grundrechte, die vor Kurzem noch undenkbar waren, das ist eine Ermächtigungsgrundlage. Das neue Gesetzt überlässt es weitgehend der Exekutive bestimmte Maßnahmen um- und durchzusetzen. Es kann nicht gerechtfertigt sein, solche schweren Eingriffe wie etwa Ausgangssperren auf Basis von Fallzahlen einer gesamten Bevölkerung zuzumuten, die gegen nichts verstoßen hat“, erläuterte Gall. Die einzige genannte Grundlage wären herbei getestete Fallzahlen, Schwellenwerte liegen bei 35 und 50 Positivfällen pro 100.000 Einwohnern. Das ist absurd und unrechtmäßigen.
[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 3.0]