BRD: Neues Gesetz gegen sexuelle Belästigung – Wann hören Übergriffe in Freibädern auf?

by John Tuscha

Autor: A.R. Bilder: Wikipedia/Immanuel Giel Lizenz: CC BY-SA 4.0


Die SPD-Bundestagsfraktion plant, ein neues Gesetz gegen verbale sexuelle Belästigung einzuführen, da sie der Ansicht ist, dass die bestehenden Gesetze in Deutschland oft unzureichend sind, um solche Fälle angemessen zu bestrafen.

Die Fraktion hat vorgeschlagen, einen neuen Straftatbestand für „gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen” einzuführen. Der Entwurf legt klar, dass unerwünschte Komplimente und Äußerungen mit sexuellem Bezug, wie Kussgeräusche, Pfiffe oder auf das Äußere bezogene Kommentare, nicht unter diese Regelung fallen würden.

 

Dieser Vorschlag wirft eine Reihe von Bedenken auf. Zunächst einmal ist es schwierig, „verbale sexuelle Belästigung“ genau zu definieren und dabei sicherzustellen, dass die Gesetzgebung nicht unangemessen in den privaten Raum oder die freie Meinungsäußerung eingreift. Darüber hinaus könnte die Kriminalisierung verbaler Belästigung die Kapazität der Justiz überstrapazieren und sie von der Verfolgung schwerwiegenderer Verbrechen ablenken.

 

Aber es ist auch wichtig, das Problem nicht zu verharmlosen: Sexuelle Belästigung ist ein ernstes Problem, das angegangen werden muss. Allerdings sollte der Schwerpunkt auf Migration und Integration gesetzt werden. Bereits dieses Jahr gab es zahllose Übergriffe in Deutschlands Freibädern. Das Täterprofil ist dabei eindeutig: es sind nicht der Franz, der Herbert oder auch der Malte, die ungeniert Frauen gegrapschten. Solange das die deutsche Bundesregierung nicht einsieht, braucht es kein Gesetz gegen verbale sexuelle Belästigung. Davon haben die Frauen schließlich nichts.

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