Auch für Tal Silbersteins Bekannten gilt die Unschuldsvermutung
Vor ein paar Monaten ist der israelische Diamantenhändler Beny Steinmetz (64) von einem Gericht in Bukarest zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Spruch des rumänischen Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Und nun, am 22. Januar 2021 setzt es für Steinmetz, einem Bekannten von Tal Silberstein, vom Genfer Strafgerichtshof eine Haftstrafe von wiederum fünf Jahren. Dazu kommt eine Geldstrafe („Kompensationszahlung“) von 50 Millionen Schweizer Franken. Damit entspricht der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen, da sein Advokat Marc Bonnant Berufung eingelegt hat. Sohin gilt für Herrn Steinmetz die Unschuldsvermutung. Nach der Verkündung der Entscheidung des Gerichts bezeichnete der Angeklagte das Urteil als „grobe Ungerechtigkeit“, während der Staatsanwalt von einem Lehrbuchstück von Korruption sprach.
Das Genfer Strafgericht hält es für erwiesen, dass der Milliardär Schmiergelder bezahlt hat, um an Schürfrechte im westafrikanischen Guinea zu kommen. Daher die Verurteilung wegen Bestechung fremder Amtsträger und Urkundenfälschung. Ein 58-jähriger französischer Geschäftsmann, der für Steinmetz in Afrika als Strohmann fungierte, wurde nicht rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren und zur Kompensationszahlung von fünf Millionen Franken verurteilt. Auch in seinem Fall sah das Gericht alle Elemente von Korruption in der Sache für gegeben.
Kurz die Vorgeschichte: Im August 2019 wurde von der Genfer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Steinmetz und zwei ehemaligen Mitarbeitern wurde vorgeworfen, Schmiergelder in Höhe von zehn Millionen US-Dollar an Mamadie Touré – die vierte Frau des früheren Präsidenten von Guinea Lansana Conté – überwiesen zu haben, um im Gegenzug Minenrechte am Eisenerzvorkommen am Berg Simandou zu erhalten. Der Prozess begann am 11. Januar 2021 und führte schon elf Tage später zum Urteil.
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