Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Raimond Spekking Lizenz: CC BY-SA 4.0
Ein Affront des Herrn Van der Bellen
In Wien geht derzeit ein Bonmot um: Wie heißt der rumänische Botschafter in Wien? – Alexandru Van der Bellul.
Das hat einen durchaus ernsten Hintergrund, da Herr Van der Bellen bei seinem Staatsbesuch in Laibach die Entscheidung der österreichischen Regierung, Rumänien (und auch Bulgarien) nicht in den Schengenraum zu nehmen, indirekt kritisiert. Weil er eine Verknüpfung der Migrantenfrage mit einem Schengen-Beitritt nicht sehe. Was irgendwie an Pamela Rendi-Wagner erinnert, die im ORF-Sommergespräch sagt: Ich sehe keine Flüchtlingskrise.
Herr Van der Bellen, zugebenermaßen kein Jurist, dürfte sein Amt allenfalls missverstehen. Erstens – und das ist auch eine Frage des guten Benehmens – steht es einem heimischen Politiker schlecht an, im Ausland Österreich zu kritisieren. Zweitens bestimmt Artikel 65 Ziffer 1 Absatz 1 unseres Bundes-Verfassungsgesetzes: Der Bundespräsident vertritt die Republik nach außen.
Mit anderen Worten: Falls Herr Van der Bellen sich in offizieller Mission im Ausland befindet, dann hat er mitnichten die EU, sondern unsere Republik und damit auch die Entscheidungen der Bundesregierung zu vertreten. Oder den Mund zu halten. Was gar nicht geht: Einfach da in Laibach die Regierungslinie zu konterkarieren und seine höchstpersönliche Meinung abzusondern. Letzteres ist weder seine Aufgabe noch entspricht es seinen Dienstpflichten, für deren Erfüllung er vom Steuerzahler fürstlich entlohnt wird.
Apropos persönliche Meinung. Es steht natürlich jedem Bürger und damit auch Van der Bellen zu, per Twitter seine privaten Ansichten zu äußern. In diesem Fall meint er wörtlich: Ich bedaure die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, den #Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens zu blockieren, außerordentlich. Na bitte!
Hin und wieder wird bei uns die Ansicht vertreten, der Bundespräsident sei so etwas wie eine moralische Instanz, die kraft seines Amtes den Bürgern den rechten Weg zeigt. Davon steht allerdings nichts in der Verfassung.